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BILDUNG/909: Wartezeiten auf Studienplatz verfassungswidrig?


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. April 2012

AG Bildung und Forschung

Wartezeiten auf Studienplatz verfassungswidrig?



Zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von Wartezeiten auf einen Studienplatz erklärt der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:

Erneut muß sich das Bundesverfassungsgericht mit überlangen Wartezeiten auf Studienplätze befassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält die Wartezeit von über sechs Jahren auf einen Medizin-Studienplatz für verfassungsrechtlich bedenklich.

Es ist bedauerlich, daß es überhaupt zu solchen Klagen kommen muß. Unabhängig davon, wie das Gericht entscheidet, ist doch eines vollkommen klar: ganz offensichtlich besteht mindestens in Teilbereichen ein Studienplatzmangel. Der könnte abgestellt werden, wenn die Bundesregierung endlich gemeinsam mit den Ländern eine deutliche Aufstockung des Hochschulpaktes vereinbaren würde. Unser Konzept für einen "Hochschulpakt plus" gibt das her - übrigens auch für teure Laborwissenschaften. Die dafür nötigen Mittel sind verfügbar, wenn auf unsinnige Projekte wie Betreuungsgeld und Steuersenkungen verzichtet und der Spitzensteuersatz angehoben wird. Doch die Bundesregierung plant bereits ein Minus der Ausgaben für Bildung und Forschung nach der Bundestagswahl. So kann eine Bildungsrepublik Deutschland nicht entstehen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 485 vom 27. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012