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FINANZEN/1344: Steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 8. August 2012

Arbeitsgruppe: Finanzen

Steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner: Schäuble darf nicht länger blockieren



Anlässlich der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung eingetragener Partnerschaften und der Initiative von dreizehn CDU-Abgeordneten zum Splitting-Vorteil erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lothar Binding: Die umfassende, also auch steuerliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten ist überfällig, denn die Partner übernehmen die gleiche Verantwortung füreinander wie Ehegatten. Die bisherige Ablehnung seitens der CDU/CSU ist gesellschaftlich rückwärts gewandt und rechtlich unhaltbar. Mit jeder weiteren Entscheidung zwingt das Bundesverfassungsgericht die Regierung Merkel, dies Stück für Stück einzugestehen.

Im Zuge der Beratungen des Jahressteuergesetzes 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktion nicht nur die Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartnerschaften in das Ehegattensplitting gefordert, sondern auch die rückwirkende Gleichstellung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Sämtliche Änderungsanträge lehnte die schwarz-gelbe Koalition damals ab. Mit der heute veröffentlichten Entscheidung verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur verfassungsmäßigen Neuregelung der Altfälle bei der Grunderwerbsteuer bis Ende 2012. Dies ist eine glasklare Bestätigung der SPD-Position und eine weitere Ohrfeige für Minister Schäuble und die Koalitionsfraktionen.

Es ist inakzeptabel, dass die Betroffenen weiterhin darauf angewiesen sein sollen, ihre Gleichbehandlung auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013, das sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren befindet, muss eine umfassende steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe erfolgen.

Schäuble und die gesamte schwarz-gelbe Koalition müssen endlich die gesellschaftliche Realität anerkennen und dürfen notwendigen rechtspolitischen Weiterentwicklungen nicht mehr im Wege stehen. Hier geht es auch um Antidiskriminierung in der Praxis.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 846 vom 8. August 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2012