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FINANZEN/1489: Geschlossene Fonds - Regierung spart beim Anlegerschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. April 2013

Arbeitsgruppe: Finanzen

Geschlossene Fonds: Regierung spart beim Anlegerschutz



Zur heutigen abschließenden Beratung des Regierungsentwurfs eines AIFM-Umsetzungsgesetzes in Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:

Der Gesetzesentwurf zur Regulierung alternativer Investmentfonds, den die Koalitionsfraktionen heute im Finanzausschuss beschlossen, hinterlässt weiterhin große Lücken in der Finanzmarktregulierung.

Zwar werden wegen der europäischen Vorgaben Investmentfonds umfänglicher reguliert, doch beim Anlegerschutz vor allem geschlossener Fonds hat die Koalition kräftig gespart. Dabei ist das Risiko gerade für solche Investments nach zahlreichen Skandalen in den letzten Jahren bekanntermaßen hoch. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern:

Geschlossene Fonds dürfen weiterhin in großem Umfang Kredite aufnehmen. Dadurch potenziert sich das Risiko für die Anleger. Denn verliert das Investment des Fonds an Wert, sind die Kredite als erstes fällig. Obwohl eine vernünftige Risikostreuung zum kleinen Einmaleins eines jeden Investors gehört, fehlen entsprechende gesetzliche Vorgaben für die Fonds. Dies haben auch die Sachverständigen, vor allem die Verbraucherschutzanwälte aber auch die Deutsche Bundesbank im Finanzausschuss bestätigt.

Weiterhin ambitionslos agiert die Bundesregierung mit Blick auf die Neuregelungen der Bewertungsvorschriften. Die SPD wie auch der Bundesrat forderten vergeblich eine externe Bewertung durch unabhängige Sachverständigenausschüsse. Nur so kann der Gesetzgeber betrügerischen Finanzkonstruktionen wie beispielsweise bei der Immobiliengruppe S&K besser vorbeugen.

Eine pauschale Aufweichung der Regulierung sieht das neue Gesetz für geschlossene Publikumsfonds unter 100 Millionen Euro vor. Diese Grenze ist viel zu hoch und trägt den massiven Verwerfungen der jüngsten Vergangenheit in der Branche nicht genügend Rechnung.

Zum Schutz Offener Immobilienfonds vor besonders schnellen Mittelabflüssen schlug die SPD vor, die Mittelentnahme ohne Kündigungsfrist von 30.000 Euro auf 5.000 Euro zu reduzieren. Leider hat sich die Bundesregierung - trotz Befürwortung durch die Verbraucherzentrale und weiterer Sachverständigen - diesem Vorschlag verweigert. Durch den Beschluss der Koalition einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist ohne Ausnahme für Kleinstentnahmen erschwert sie die Anlage in Immobilienfonds für viele Kleinanleger künftig deutlich.

Im Bereich der Bürgerenergieprojekte hat sich der Druck der SPD auf die Bundesregierung gelohnt. Die nun beschlossenen Regelungen in diesem Bereich stellen die aktive Beteiligung von Bürgern an der Energiewende sicher.

Gleichzeitig stärken sie den Anlegerschutz durch die Sicherheit des Genossenschaftsrechts. Dies haben wir unterstützt, damit wenigstens an dieser Stelle die Bundesregierung die Energiewende nicht weiter behindert. Dennoch muss sie in den nächsten Monaten sorgfältig beobachten, ob die Regulierung wie geplant wirkt und keine unzumutbaren Barrieren für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende schafft. Bei Bedarf muss das Gesetz zügig nachgebessert werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 529 vom 24. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013