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FINANZEN/1585: Verbraucherschutz für Lebensversicherungskunden stärken


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. März 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Verbraucherschutz für Lebensversicherungskunden stärken



Manfred Zöllmer, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher:

Auch in der anhaltenden Niedrigzinsphase sollen die Versicherungsnehmer auf die Sicherheit und Rendite ihrer Vermögensanlage vertrauen können. Deshalb wird die Koalition Maßnahmen treffen, um die Stabilität der deutschen Lebensversicherer zu stärken und den Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen zu verbessern.

"Damit die Versicherten auch in Zukunft auf die Sicherheit und Rendite ihrer Vermögensanlage und Altersvorsorge vertrauen können, wird die Koalition - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - Maßnahmen treffen, um die Stabilität der deutschen Lebensversicherer in der anhaltenden Niedrigzinsphase zu verbessern. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das gleichzeitig den Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen stärkt.

In der vergangenen Legislaturperiode wollten Union und FDP die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den sogenannten Bewertungsreserven einseitig einschränken. Das Gesetzgebungsvorhaben wurde damals von den SPD-geführten Ländern im Bundesrat gestoppt. Wir haben die alleinige Belastung der Versicherten abgelehnt und einen spürbaren Beitrag der Unternehmen zur Stärkung ihrer Risikotragfähigkeit gefordert.

Es ist nicht zu leugnen, dass die Niedrigzinsphase die Versicherungsunternehmen belastet. Hierauf muss der Gesetzgeber reagieren und dabei die berechtigten Interessen der Unternehmen, der einzelnen Versicherungsnehmer und des gesamten Versichertenkollektivs sorgfältig abwägen.

Diesem Anliegen wird das kommende Gesetz Rechnung tragen. Die Bundesregierung will dem Deutschen Bundestag ein umfassendes Maßnahmenbündel verschlagen. So sollen die Versicherten künftig stärker an den Risikogewinnen beteiligt werden. Die Aufsichtsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sollen verbessert werden, so dass sie bei Unternehmensschieflagen künftig früher eingreifen und beispielsweise auch Dividendenausschüttungen untersagen kann. Ergänzend sollen die Provisionen von Versicherungsvermittlern eingeschränkt werden.

Hinsichtlich der Bewertungsreserven wollen wir eine gerechte Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Vermögenswerten sicherstellen, die mit ihren Prämienzahlungen geschaffen wurden. Die Erfüllung der langfristigen Garantiezusagen soll Vorrang vor der Ausschüttung an ausscheidende Kunden erhalten. Das entspricht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber verpflichtet hat, für einen fairen Interessenausgleich innerhalb der Solidargemeinschaft der Versicherten zu sorgen.

Entgegen anderslautender Pressedarstellungen zu Wochenbeginn ist der zeitliche Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens noch offen. Ein Kabinettsbeschluss bereits im März 2014 ist ausgeschlossen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 120 vom 13. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2014