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FINANZEN/1650: Keine Ausnahmen für die Reisebranche bei der Gewerbesteuer


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Februar 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Keine Ausnahmen für die Reisebranche bei der Gewerbesteuer


Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Reiseveranstalter wollen eine Ausnahme von den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregelungen für ihre Branche durchsetzen. Eine solche Durchbrechung darf nicht zugelassen werden, da diese andere Wirtschaftsbereiche praktisch beachteiligen würde. Außerdem könnte sie zu einem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen für Städte und Gemeinden führen.

"Reiseveranstalter kritisieren massiv die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf ihre Branche. Es geht dabei um die übliche anteilige Hinzurechnung von Hotelzimmermietaufwendungen zur Gewerbesteuer. Die Branchenvertreter argumentieren, dass die Anmietung von Zimmerkontingenten nicht unter die gewerbesteuerliche Hinzurechnung falle und dies deshalb zu einer unangemessenen Zusatzbelastung führt.

Diese Auffassung ist falsch. Die obersten Finanzverwaltungen der Länder haben deshalb 2012 in einem gemeinsamen Erlass festgestellt, dass auch Hotelmietaufwendungen von Reiseveranstaltern bei der Ermittlung der Gewerbesteuer anteilig hinzuzurechnen sind. Miet- und Pachtzinsen sind immer dann hinzuzurechnen, wenn sie für die Nutzung von branchentypischen Gütern entrichtet werden, die ansonsten zum eigenen Anlagevermögen des Gewerbebetriebs zählen würden. Damit soll sichergestellt werden, dass Reiseveranstalter, die fremde Hotel- und Zimmerkapazitäten zur weiteren Überlassung an ihre Kunden anmieten, gewerbesteuerlich genauso behandelt werden, wie solche, die an ihren Gästen eigene Räume überlassen. Vergleichbare Regelungen gelten auch für andere Branchen, in denen Leistungen von Dritten angemietet werden.

Die Reiseveranstalter ignorieren die Grundregeln der Hinzurechnung und wollen im Grunde eine Ausnahme für ihre Branche bei der Gewerbesteuer durchsetzen. Eine solche Ausnahme hätte aber gravierende Auswirkungen auf die gewerbesteuerliche Behandlung anderer Wirtschaftsbereiche. Es bestünde in diesem Fall die Gefahr eines Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen für Städte und Gemeinden. Die Kommunen sind aber auf verlässliche Gewerbesteuereinnahmen angewiesen. Ohne diese können sie ihre Aufgaben nicht erfüllen. Eine Durchbrechung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen würde somit die auf eine Entlastung der Städte und Gemeinde gerichtete Politik der Bundesregierung widersprechen."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 126 vom 27. Februar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2015

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