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FINANZEN/1681: Finanzausschuss verhindert Steuergestaltungen und stärkt die Kommunen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. September 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

Finanzausschuss verhindert Steuergestaltungen und stärkt die Kommunen

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute mit großer Mehrheit dem Protokollerklärungsumsetzungsgesetz zugestimmt. Der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag an diesem Donnerstag steht damit nichts mehr im Wege. Neben vielen steuerlichen Anpassungen an Rechtsprechung und EU-Recht hat die SPD-Bundestagsfraktion Gestaltungen zur Steuervermeidung eingeschränkt und sich besonders für die Kommunen eingesetzt.

"Mit dem Protokollerklärungsumsetzungsgesetz schließen wir eine weitere wichtige Lücke im deutschen Steuerrecht. Bereits in den Verhandlungen zu den beiden letzten Jahressteuergesetzen haben wir als SPD- Bundestagsfraktion gezeigt: wir wollen legalen und illegalen Steuertricks einen Riegel vorschieben.

Mit einer Neuregelung des Paragrafen 20 Umwandlungssteuergesetz sorgen wir dafür, dass bei Einbringungen von Betriebsvermögen in einen anderen Betrieb ein Verzicht auf die Besteuerung der stillen Reserven nur in echten Einbringungsfällen zugelassen wird. So gehen dem Staat zukünftig nicht mehr - wie 2012 beim sogenannten VW-Porsche-Deal - Steuereinnahmen in Milliardenhöhe mehr verloren.

Um Gestaltungen zu vermeiden, die große Konzerne bei Einbringungen steuerlich bevorzugen, haben wir uns in der Koalition auf eine Grenze der Zuzahlungen von 25 Prozent des Buchwerts des Betriebsvermögens geeinigt. Gleichzeitig haben wir den Freibetrag von ursprünglich 300.000 Euro auf 500.000 angehoben, um Umstrukturierungen im Mittelstand nicht zu belasten. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Regelung rückwirkend in Kraft tritt. So verhindern wir, dass Konzerne durch vorherige Anpassungen Steuern vermeiden.

Das Gesetz ist auch ein gutes Gesetz für die Kommunen in Deutschland. Bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unterliegt die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen auch künftig nicht der Umsatzsteuer.

Schließlich haben wir das Gesetz in Steueränderungsgesetz 2015 umbenannt. Der Titel gibt nunmehr Auskunft über den tatsächlichen Inhalt des Gesetzes."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 655 vom 23. September 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2015

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