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FINANZEN/1685: Weiter den Anleger- und Verbraucherschutz stärken



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Oktober 2015

Arbeitsgruppe: Finanzen

SPD stärkt weiter den Anleger- und Verbraucherschutz

Christian Petry, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie. Mit der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie werden Transparenzanforderungen gegenüber den Akteuren am Markt erhöht. Die SPD-Bundestagsfraktion stärkt hierdurch den Anleger- und Verbraucherschutz nachhaltig.

"Mit der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie erhöhen wir den Sanktionsrahmen bei Verstößen gegen Transparenzanforderungen. Bei Verstößen wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als national zuständige Aufsichtsbehörde verhängte Sanktionen zukünftig unverzüglich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Anlegerinnen und Anleger können hierdurch fundierter Anlageentscheidungen am Wertpapiermarkt treffen.

Mit dem vorliegenden Gesetz haben wir zudem den Anlegerschutz im Falle des Börsenrückzugs (Delisting) geregelt. Ziehen sich börsennotierte Aktienunternehmen vom geregelten Markt zurück, müssen sie ihren Aktionären zukünftig immer ein verpflichtendes Abfindungsangebot unterbreiten. Dieses Angebot muss immer in Geld erfolgen.

Mit der Überarbeitung der Transparenzrichtlinie und der Regelung der Anlegerentschädigung im Falle des Börsenrückzugs stellen wir klar, dass der Schutz der Anlegerinnen und Anleger nach wie vor im Zentrum unserer sozialdemokratischen Finanzmarktpolitik steht."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 681 vom 1. Oktober 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

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