Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


FINANZEN/1782: Geldwäschebekämpfung - Das Transparenzregister kommt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Finanzen

Geldwäschebekämpfung: Das Transparenzregister kommt


Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Neben der Einführung eines Transparenzregisters werden zudem die Behörden im Kampf gegen Geldwäsche gestärkt und die Regeln für die Verhinderung von Geldwäsche verschärft.

"Die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben im Gesetzgebungsverfahren erfolgreich für weitere Verbesserungen gesorgt.

Bei der Einführung des Transparenzregisters haben wir uns für einen öffentlichen Zugang eingesetzt, bei dem die datenschutzrechtlichen Interessen der wirtschaftlich Berechtigten gewahrt bleiben. Eine Öffnung des Registers zur effektiveren Bekämpfung der Geldwäsche ist an der mangelnden Bereitschaft der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion aber im Ausschussbericht klare Bedingungen für den Nachweis eines berechtigten Interesses festgehalten, mit denen der Zugang für Nichtregierungsorganisationen und Journalisten zum Register erleichtert wird.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf hätte Geschäftsmodelle unmöglich gemacht, mit denen unter anderem Stromrechnungen in bar an der Supermarktkasse bezahlt werden können. Für viele Menschen ist dies aber eine wichtige Bezahlmöglichkeit, um Rechnungen zeitnah zu begleichen und Mahngebühren oder weitergehende Konsequenzen zu vermeiden. Um innovative Geschäftsmodelle weiterhin zu ermöglichen und insbesondere im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher hat sich die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass wie bisher diese Geschäftsmodelle ohne höheren Verwaltungsaufwand bis 1.000 Euro möglich sind.

Im Verfahren haben wir außerdem einige Änderungen berücksichtigt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Anwendung des Geldwäschegesetzes für die Aufsichtsbehörden und Verpflichtete zu vereinfachen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 272 vom 17. Mai 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang