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FINANZEN/1787: Betriebsrentenstärkungsgesetz - Wichtige Verbesserungen für Riester-Sparer


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 1. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Finanzen

Betriebsrentenstärkungsgesetz - Wichtige Verbesserungen für Riester-Sparer


Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält neben der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge auch wichtige Verbesserungen bei der Riester-Rente, wie die Anhebung der Grundzulage und die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Riester-Renten in der betrieblichen Altersvorsorge. Bedauerlich ist, dass die Union nicht zur Einführung vorvertraglicher Informationspflichten der Anbieter von Riester-Verträgen über die Beachtung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien bei ihrer Anlagepolitik bereit war.

"Das heute beschlossene Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält wichtige Verbesserungen für die Riester-Rente, von denen in erster Linie Geringverdiener profitieren werden. Die Grundzulage wird auf 175 Euro erhöht. Die Doppelverbeitragung von Riester-Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge wird abgeschafft. Es wird Bezieherinnen und Beziehern von Kleinstbetragsrenten ermöglicht, die Einmalauszahlung um ein Jahr zu verschieben. Diese Regelung kann nun dazu genutzt werden, um von einem niedrigeren Steuersatz im ersten vollen Rentenjahr zu profitieren.

Eine wichtige Änderung stellt auch die Verkürzung der Prüffristen für die Förderberechtigung der Riester-Sparer dar. Künftig müssen die Prüfungen und eventuelle Rückforderungen nach maximal drei Jahren durchgeführt sein. In manchen Jahren wurden fast zehn Prozent der Zulagen mangels Förderberechtigung wieder zurückgefordert. Die Verkürzung der Fristen vermeidet somit unliebsame Überraschungen für die Sparer.

Es ist allerdings bedauerlich, dass die Union nicht zur Einführung von vorvertraglichen Informationspflichten der Anbieter von Riester-Verträgen über die Beachtung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien bei der Verwendung der Beiträge bereit war. Diese Pflicht gab es bereits bis 2013 und wurde von Schwarz-Gelb in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschafft. Diese Informationen sind für viele Bürgerinnen und Bürger für die Auswahl ihres Altersvorsorgeproduktes von großer Bedeutung. Es wäre an der Zeit, das stärker werdende Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der nachhaltigen Altersvorsorge wertzuschätzen und zu unterstützen. Leider hat die Union hieran kein Interesse."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 326 vom 1. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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