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GESUNDHEIT/694: Novelle der Spielverordnung - Regierung will auf Suchtprävention verzichten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. Mai 2012

AG Gesundheit

Novelle der Spielverordnung: Regierung will auf Suchtprävention verzichten



Zur Diskussion um eine Novelle der Spielverordnung erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die geballte Expertenkritik hat in den bisherigen Entwürfen für eine Novelle der Spielverordnung leider keinen Widerhall gefunden. Die Bundesregierung will keine wirksame Regulierung des Glücksspiels an Geldspielautomaten, obwohl der neue Drogen- und Suchtbericht gerade zum Ergebnis gekommen ist, daß deutlicher Handlungsbedarf besteht. Insbesondere bei Jugendlichen gibt es eine deutliche Zunahme der Spieler und der Suchtgefahr. Der Markt für Geldspielautomaten, von denen eine besonders hohe Suchtgefahr ausgeht, ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen.

Die von der Bundesregierung bisher vorgesehenen Maßnahmen sind weiße Salbe. Das hat die Experten-Anhörung zum SPD-Antrag "Glücksspielsucht bekämpfen" deutlich gemacht. Alle maßgeblichen Experten aus dem Suchtbereich haben der Bundesregierung bescheinigt, daß ihre bisherigen Vorschläge wirkungslos sind. Zumal die Bundesregierung bisher nicht einmal die suchtfördernden Funktionen der Automaten, wie Autostarttasten und das Punktespiel, verbieten will. Der SPD-Antrag erhielt dagegen überwiegend Unterstützung.

Es sieht danach aus, daß die Branche sich zudem mit ihrer Forderung durchgesetzt hat, auf freiwilliger Basis personenungebundene Spielerkarten einzuführen. Anders als personengebundene Spielerkarten können diese kein dringend notwendiges Sperrsystem für Süchtige und keinen besseren Jugendschutz ermöglichen. Stattdessen bereitet Schwarz-Gelb den Weg für eine Kartenlösung, die am Ende eher den Charakter einer Kundenkarte, womöglich noch mit bargeldlosem Bezahlen, hat. Damit verstärkt die Bundesregierung die Suchtgefahr.

Mit überaus großzügigen Übergangsfristen will die Bundesregierung offenbar dafür sorgen, daß nicht einmal die angekündigte Reduzierung der Geldspielautomaten in der Gastronomie in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Die Übergangsfrist soll nach bisherigem Stand bis 2017 gelten. Bis dahin würde sich nichts ändern, obwohl neben der Opposition auch der Evaluierungsbericht der Spielverordnung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auf die massiven Probleme des mangelhaften Jugendschutzes in der Gastronomie wiederholt hingewiesen haben. Die Bundesregierung läßt die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans damit im Regen stehen.

Die Bundesregierung droht mit der Novelle der Spielverordnung auch den Ländern in den Rücken zu fallen. Das staatliche Glücksspielmonopol kann nur erhalten werden, wenn es ein kohärentes System der Suchtprävention als Grundlage hat. Schwarz-Gelb tut alles dafür, ein solches System zu verhindern.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 575 vom 23. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012