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GESUNDHEIT/910: HIV-Hilfegesetz - Endlich Planungssicherheit für die Betroffenen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. März 2017

Arbeitsgruppe: Gesundheit

HIV-Hilfegesetz: Endlich Planungssicherheit für die Betroffenen


Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;
Bärbel Bas, zuständige Berichterstatterin:

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Blut- und Gewebegesetz auch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) geändert und damit den Betroffenen des "Blutprodukteskandals" Planungssicherheit gegeben. Mit dem HIVHG wurde 1995 die Bundesstiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen" ins Leben gerufen.

"Der Blutprodukteskandal erschütterte vor rund 30 Jahren unser Land. Die Betroffenen mussten bisher Jahr um Jahr bangen, ob sie weiter unterstützt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt jetzt endlich sicher, dass die Stiftung langfristig weiterfinanziert wird. Auf diese lebenslange Planungssicherheit mussten die Betroffenen viel zu lange warten.

Das HIVHG sah bisher eine Aufhebung der Stiftung vor, wenn die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind. Nach aktuellem Stand reichen die Gelder - durch eine Überbrückungsfinanzierung des Bundes - bis März 2018.

Ab dem 1. Januar 2019 sollen die finanziellen Hilfsleistungen für die Betroffenen endlich dynamisiert werden und sich den Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung anschließen. Auch das ist überfällig, denn die Zahlungen an die Betroffenen waren seit 1995 nicht ein einziges Mal an die Inflation angepasst worden und die Betroffenen sind existenziell auf die finanziellen Leistungen der Stiftung angewiesen.

Momentan erhalten HIV-infizierte Personen eine monatliche Zahlung von 766,94 Euro. Liegt eine AIDS-Erkrankung vor, erhöht sich die Zahlung auf 1.533,38 Euro pro Monat. Kinder haben nach dem Tod eines infizierten Elternteils Anspruch auf monatlich 511,29 Euro bis zum Abschluss der Berufsausbildung.

An der Finanzierung der Stiftung hatten sich bei ihrer Gründung der Bund, die Bundesländer, die involvierten pharmazeutischen Unternehmen und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beteiligt. Zukünftig wird der Bund alleine die finanziellen Mittel aufbringen und dafür rund 8,7 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Ab 2019 steigt der Betrag wegen der Dynamisierung der Leistungen auf etwa neun bis zehn Millionen Euro."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 157 vom 28. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017

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