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INNEN/2844: Thüringen verliert Bundestagswahlkreis an Bayern


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Februar 2016

Arbeitsgruppe: Inneres

Thüringen verliert Bundestagswahlkreis an Bayern


Gabriele Fograscher, stellvertretende innenpolitische Sprecherin:

Die Bevölkerungszahlen, die heute vom Büro des Bundeswahlleiters vorgelegt wurden, haben nun Klarheit gebracht: Thüringen muss einen Wahlkreis an Bayern abgeben. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist deshalb unumgänglich und wird alsbald von den Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Bei der Aufteilung der Wahlkreise auf die Bundesländer gibt es keinen politischen Ermessensspielraum.

"Nach den nun vorliegenden Bevölkerungszahlen vom 31.07.2015 steht fest, dass der zusätzliche Wahlkreis, den Bayern erhält, nicht, wie bisher angenommen, aus Hessen kommt, sondern aus Thüringen.

In jeder Legislaturperiode wird der Deutsche Bundestag über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet von der Wahlkreiskommission unterrichtet. Dabei wird dargelegt, ob und welche Änderungen der Einteilung der Bundeswahlkreise nötig sind, damit die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht zu stark von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweicht. Damit soll die Gleichwertigkeit der Wählerstimmen gesichert werden.

Auch muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Bundesländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen haben ergeben, dass Bayern einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten muss. Unklar war bisher, ob dieser Wahlkreis aus Hessen oder aus Thüringen kommt.

Aufgrund der rückläufigen Bevölkerungszahlen im Bundesland Thüringen ist der Verlust leider unumgänglich. Um eine verfassungsgemäße Bundestagswahl im Jahr 2017 zu gewährleisten, muss das Land daher einen Wahlkreis abgeben. Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert diese Entwicklung. Kein Bundestagsabgeordneter und keine Bürgerinnen und Bürger möchten, dass sich ihr Wahlkreis verkleinert oder gar ganz auflöst. Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise beziehungsweise der Verlust eines Wahlkreises bedeuten immer einen nicht unerheblichen Eingriff in bestehende Strukturen. Nach dem Bundeswahlgesetz besteht jedoch Handlungsbedarf."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 115 vom 24. Februar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2016

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