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INNEN/3041: Rechte intergeschlechtlicher Menschen im Personenstandsrecht gestärkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Dezember 2018

Arbeitsgruppe: Inneres

Rechte intergeschlechtlicher Menschen im Personenstandsrecht gestärkt


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Elisabeth Kaiser, zuständige Berichterstatterin:

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute wichtige Änderungen im Personenstandsrecht, mit denen die Rechte intergeschlechtlicher Menschen gestärkt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 entschieden, dass die Beschränkung von Geschlechtseinträgen in das Geburtenregister verfassungswidrig ist. Deshalb haben wir die Eintragung der Geschlechtsangaben im Geburtenregister neu geregelt.

"Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, ein Zwangsouting intergeschlechtlicher Kinder nach der Geburt zu verhindern, indem Eltern nicht nur auf die Angabe divers oder keine Angabe beschränkt sind, sondern auch männlich oder weiblich als Geschlecht eintragen lassen können.

Darüber hinaus haben intergeschlechtliche Menschen künftig nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Möglichkeit, die Zuordnung im Geburtseintrag und gegebenenfalls auch den Vornamen mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst zu bestimmen. Dafür wird grundsätzlich die Vorlage eines einfachen ärztlichen Attestes genügen. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte im Verfahren durchsetzen, dass in bestimmten Fällen, in denen aufgrund einer früheren medizinischen Behandlung die Vorlage eines ärztlichen Attestes faktisch nicht möglich ist oder eine erneute Untersuchung eine unzumutbare Härte darstellen würde, die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung möglich ist. Dies war uns als SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen äußerst wichtig, denn die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene starre Attestpflicht hätte jedenfalls für einige Betroffene zu erheblichen persönlichen Konsequenzen geführt.

Neben den jetzt beschlossenen Änderungen im Personenstandsrecht gibt es allerdings auch bei der Reform des Transsexuellengesetzes sowie beim Verbot geschlechtsangleichender Operationen an Kindern dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Auch diese Punkte müssen und wollen wir zügig angehen, um beim Thema Geschlechtervielfalt noch weiter voranzukommen."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Dezember 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2018

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