Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


INNEN/3046: Wir brauchen ein Paritätsgesetz im Bundestag


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 31. Januar 2019

Wir brauchen ein Paritätsgesetz im Bundestag


Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der Brandenburger Landtag hat heute Änderungen im Landeswahlgesetz beschlossen, die eine Pflicht zur geschlechterparitätischen Aufstellung der Landeslisten in das Landeswahlgesetz festschreiben. Wir begrüßen diesen Schritt, der auch Signalwirkung für uns im Bundestag hat.

"Deutschland hat sein erstes Paritätsgesetz. Der Brandenburger Landtag hat damit Geschichte geschrieben. Wir freuen uns sehr, dass Brandenburg damit als erstes Bundesland ein fortschrittliches und geschlechtergerechtes Wahlgesetz erhält. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur vollen Gleichberechtigung von Frauen und Männern und ein gutes Signal für die Bundesebene, denn auch hier besteht Handlungsbedarf. Im Deutschen Bundestag ist der Frauenanteil zuletzt sogar rückläufig und mit knapp über 30 Prozent so niedrig wie zuletzt 1998. Für uns ist deshalb klar: Auch für die Wahlen zum Deutschen Bundestag brauchen wir ein Paritätsgesetz, das durch verbindliche Vorgaben für Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Bundestag sorgt."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Januar 2019
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang