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MEDIEN/296: Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich im Netz


SPD-Pressemitteilung 295/12 vom 19. September 2012

Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich im Netz



Die Bundesregierung hat einen Entwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgelegt. Zu der anhaltenden Debatte über diesen Entwurf erklärt der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann:

Die presseverlegerische Leistung bedarf gerade in Zeiten der Digitalisierung und des suchmaschinengeprägten Internets eines besonderen Schutzes. Deshalb unterstützen wir das Bemühen der Presseverleger um eine bessere Absicherung und eine bessere Durchsetzbarkeit ihrer rechtlichen Ansprüche. Das neue Geschäftsmodell der Strukturierung und Orientierung im unübersichtlichen Informations- und Unterhaltungsangebot des Internets halten wir ebenfalls für legitim. Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich im Netz.

Wir erachten vor diesem Hintergrund den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger für wenig geeignet. Der Entwurf wägt nicht sorgfältig zwischen den Interessen der Presseverleger und Journalisten sowie denen der Internet-Plattform und Suchmaschinenanbieter ab. Er wird vermutlich kaum gerichtsfest sein. Nachdem das BMJ zunächst einen zu weitreichenden und dann einen zu eng gefassten Entwurf für ein Leistungsschutzrecht vorgelegt hat, kann auch der dritte, nunmehr beschlossene Entwurf nicht überzeugen. Wir können ihm deshalb nicht zustimmen.

Wir fordern vielmehr verbesserte Möglichkeiten der Presseverleger, um effektiv gegen Geschäftsmodelle vorzugehen, die journalistische und presseverlegerische Erzeugnisse ausnutzen. Dazu gehört insbesondere die verbesserte Rechtsdurchsetzung gegenüber Harvestern und Aggregatoren, deren Geschäftsmodell auf der Ausnutzung der verlegerischen und journalistischen Leistung Dritter beruht. Dafür soll eine rechtliche Regelung geschaffen werden. Diese soll es ermöglichen, effektiv gegen entsprechende Geschäftsmodelle vorgehen zu können, ohne dass die Verleger in jedem Einzelfall darlegen müssen, dass die Journalisten ihre Rechte am Text an den Verlag abgetreten haben. Dadurch können bislang divergierende ökonomische und demokratische Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Dies kann gelingen, indem die gesellschaftlich wünschenswerte Produktion journalistischer Inhalte geschützt und zugleich die Legitimität der Entwicklung neuer, fairer Geschäftsmodelle der Inhaltedistribution im Netz nicht in Frage gestellt wird.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 295/12 vom 19. September 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012