Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

RECHT/399: Leistungen für Asylbewerber - ASJ begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts


SPD-Pressemitteilung 252/12 vom 21. Juli 2012

Pörksen: ASJ begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts und mahnt weitere Reformen an



Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die bisherigen Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber kein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Anke Pörksen:

Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht eine Selbstverständlichkeit klargestellt hat: Dass die Menschenwürde für alle gilt und dass der Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern hat - unabhängig davon, woher jemand stammt, unabhängig davon ob er oder sie nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht hat.

Leider haben die Karlsruher Richter nicht den Vorrang der so genannten Sachleistungen gekippt. Auch in Zukunft sollen Asylbewerber nur einen kleinen Teil der Leistungen in bar bekommen. Das halten wir für falsch.

Die Bundesregierung hat bei der Verhandlung in Karlsruhe erklärt, dass zu hohe materielle Aufwendungen Flüchtlingsströme beeinflussen könnten. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses zynische Argument in aller Klarheit zurückgewiesen.

Die Bundesregierung muss die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts jetzt schnell umsetzen. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss grundsätzlich reformiert werden - auch bei den noch verbleibenden Leistungseinschränkungen und den Regelungen zur Unterkunft.

Hier eine ausführliche Analyse der ASJ zum Urteil:
http://spd-link.de/sA4w.

*

Quelle:
SPD-Pressemitteilung 252/12 vom 21. Juli 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2012