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RECHT/497: Konsequenzen aus den Pariser Anschlägen - kein rechtspolitischer Aktionismus


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Januar 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Konsequenzen aus den Pariser Anschlägen - kein rechtspolitischer Aktionismus



Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Die rechtspolitische Konsequenz aus den entsetzlichen Pariser Mordanschlägen darf nicht sein, in gesetzgeberischen Aktionismus zu verfallen. Wir dürfen nur dort Gesetze verschärfen, wo tatsächlich Strafbarkeitslücken bestehen.

"Wir müssen verhindern, dass Dschihadisten aus Deutschland ausreisen und wie die Pariser Attentäter in Terrorcamps Kampfausbildungen erhalten oder bei Kampfhandlungen Straftaten begehen. Zukünftig muss diesen Dschihadisten der Personalausweis entzogen und so schon die Ausreise verhindert werden. Wir werden zudem schon die Ausreise von Dschihadisten mit terroristischen Absichten, die diese häufig in sozialen Netzwerker oder E-Mails nachweisbar ankündigen, unter Strafe stellen.

Die Finanzgrundlage islamistischer Terrororganisationen müssen wir durch die Einführung eines eigenen Straftatbestandes "Terrorismusfinanzierung" einschränken, der auch jede noch so kleine Zuwendung unter Strafe stellt.

Die schrecklichen Anschläge von Paris sind für uns aber kein Argument für einen nationalen Alleingang bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, konnte der Anschlag doch trotz der in Frankreich möglichen anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht verhindert werden. Wir sollten mit Gelassenheit abwarten, ob die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Vorratsdatenspeicherung vorlegt und diesen kritisch anhand der vom EuGH aufgestellten Kriterien prüfen.

Die von der Union geforderte Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung ergibt keinen Sinn: Vor der Abschaffung dieses Straftatbestandes durch Rot-Grün im Jahre 2002 gab es keine Verurteilungen.

Schließlich bringen die schärfsten Gesetze nichts, wenn ihre Anwendung an Personalmangel scheitert. Deshalb müssen die von der SPD bei den letzten Haushaltsberatungen durchgesetzten neuen Stellen beim Generalbundesanwalt speziell für die Terrorismusbekämpfung rasch besetzt werden."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29 vom 15. Januar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2015


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