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RECHT/565: Europäischer Gerichtshof bekräftigt Haftungsprivilegierung von WLAN-Hotspots


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. September 2016

Arbeitsgruppen: Wirtschaft und Energie, Digitale Agenda, Recht und Verbraucherschutz

EuGH bekräftigt Haftungsprivilegierung von WLAN-Hotspots


Marcus Held, zuständiger Berichterstatter der AG Wirtschaft und Energie;
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher;
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter der AG Recht und Verbraucherschutz:

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass WLAN-Anbieter nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Damit bestätigt er auch im Grundsatz die Änderung des Telemediengesetzes und die Gleichstellung von WLAN-Anbietern und Accessbetreibern.

"Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass WLAN-Anbieter nicht für die Rechtsverletzungen Dritter haften. WLAN-Anbieter können im Rahmen der Störerhaftung auch nicht auf Schadenersatz oder Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Das ist eine Bestätigung des WLAN-Gesetzes, das im August in Deutschland in Kraft getreten ist.

Der EUGH hat zugleich deutlich gemacht, dass Rechteinhaber eine gerichtliche Anordnung beantragen können, mit dem Hotspotanbieter verpflichtet werden können, ihr Netz bei wiederholten Rechtsverletzungen durch Passwortschutz abzusichern. Hier ist der EuGH hinter den Schlussanträgen des Generalanwaltes zurückgeblieben, der eine solche Verpflichtung als unverhältnismäßig angesehen hat. Er bestätigt damit allerdings auch, dass eine nationale Gesetzesänderung, die jede gerichtliche Anordnung pauschal ausschließt, europarechtlich keinen Bestand gehabt hätte.

Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Erst gestern hat die Europäische Kommission angekündigt, dass bis 2020 jede europäische Kommune mit einem freien drahtlosen Internetzugang ausgestattet werden soll. Der europäische Rechtsrahmen muss auf dieses Ziel ausgerichtet sein. Wenn europäische Vorgaben diesem Ziel entgegenstehen, müssen diese auf europäischer Ebene geändert werden."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 530 vom 15. September 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2016

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