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RECHT/583: Besserer Schutz gegen Stalking


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Dezember 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Besserer Schutz gegen Stalking


Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Der Deutsche Bundestag hat gestern den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen beschlossen. Mit den vorgesehenen Änderungen werden Regelungslücken geschlossen, die zu Strafbarkeitslücken führten und somit die Opfer besser geschützt.

"Bisher entfiel eine Bestrafung, wenn das Opfer dem enormen Druck der Stalker nicht nachgab, also nicht den Wohnort wechselte oder den Beruf aufgab. Die Strafbarkeit hing also nicht von der Handlung des Täters, sondern vor allem von der Reaktion des Opfers ab. Diesen Missstand beheben wir. Künftig reicht es völlig aus, wenn sich das Verhalten des Stalkers eignet eine schwerwiegende Beeinträchtigung wie Jobverlust, Umzug oder eine schwere Erkrankung bei seinem Opfer herbeizuführen. Außerdem werden jetzt auch Drohungen gegen Angehörige von Opfern erfasst.

Zusätzlich haben wir im Tatbestand die Generalklausel beibehalten, damit auch derjenige künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden kann, der zum Beispiel unrichtige Todes- oder Heiratsanzeigen aufgibt, Manipulationen in den sozialen Netzwerken vornimmt oder dem Opfer Ekel erregende Sachen wie tote Tiere vor die Tür legt. Damit schließen wir die letzten Regelungslücken im Tatbestand des Stalkings und geben der Justiz wieder ein scharfes Schwert in die Hand. Der Gesetzentwurf steht in einer Reihe verschiedener Vorhaben, die zeigen, dass bei der SPD-Bundestagsfraktion Opferschutz groß geschrieben wird."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 804 vom 16. Dezember 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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