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RECHT/603: Kinderehe wird abgeschafft


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. April 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Kinderehe wird abgeschafft


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen beschlossen. Die erste Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag wird bereits an diesem Freitag erfolgen. Wir wollen das Gesetz gegen Kinderehen rasch beschließen, damit in Deutschland künftig keine Kinderehen mehr geschlossen oder anerkannt werden.

"Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich.

Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Dies gilt insbesondere für im Ausland geschlossene Ehen. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Die zwingende Antragstellung durch die Jugendämter stellt sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden.

Weil eine religiöse Eheschließung erheblichen Bindungsdruck auf junge Mädchen ausübt, verbieten wir religiöse Trauungen von Minderjährigen. Wer entgegen diesem Trauungsverbot Minderjährige traut, muss künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 218 vom 25. April 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2017

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