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RECHT/626: Bildungs- und Wissenschaftsschranke kommt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 27. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Bildungs- und Wissenschaftsschranke kommt


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter:

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute auf eine grundlegende Reform der urheberrechtlichen Regelungen für Forschung und Lehre verständigt. Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz schaffen wir endlich Rechtssicherheit für Lehrende, Studierende, Universitäten und Bibliotheken. Das ist ein großer und wichtiger Schritt in Richtung moderne Wissensgesellschaft.

"Der Gesetzentwurf strukturiert die gesetzlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung grundlegend neu und wird von den Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen einhellig begrüßt. Er regelt klar und verständlich für die Anwender, welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen künftig erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Den von Verlegern geforderten Lizenzvorrang wird es nicht geben. Dozenten müssen künftig nicht mehr aufwändig prüfen, ob es ein "angemessenes Lizenzangebot" gibt. Die Schranke hat Vorrang. Das ist der Kern der Reform, den wir gegenüber der Union durchgesetzt haben. Damit dürfte auch die drohende Abschaltung der digitalen Semesterapparate zum Wintersemester 2017/18 abgewendet sein.

Leider ist es uns nicht gelungen, die Union im Interesse einer modernen digitalen Wissensgesellschaft von der Notwendigkeit einer schon jetzt dauerhaften Lösung zu überzeugen. Die Union hatte ausschließlich Verlagsinteressen im Blick. Die zentralen Regelungen für Unterricht und Wissenschaft werden daher zunächst bis Ende Februar 2023 befristet. Damit haben wir den von der Union bis zuletzt geforderten Lizenzvorrang verhindert. Die Bundesregierung wird die Regelungen vier Jahre nach Inkrafttreten der Reform evaluieren. Die SPD-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass sich die zentralen Regelungen in der Praxis bewähren und durchsetzen werden und an einer Entfristung der Regelungen - wie schon beim geltenden Paragrafen 52a Urheberrechtsgesetz - letztlich kein Weg vorbei führen wird."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 400 vom 27. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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