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RECHT/628: Erfolgsmodell Genossenschaft gestärkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. Juni 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Erfolgsmodell Genossenschaft gestärkt


Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

Der Bundestag hat heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft verbesserte Regelungen für mehr Transparenz und zum Bürokratieabbau für alle Genossenschaften, um Gründungen von Genossenschaften zu fördern. Damit setzen wir weitere Punkte des Koalitionsvertrags und langjährige Forderungen der SPD um.

"Für uns ist klar: Genossenschaften bieten den idealen Rahmen für Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen. Trotzdem wird diese Rechtsform von unternehmerischen Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement gemieden. Oft scheitert die Gründung nämlich an zu viel Bürokratie, aber auch an den bestehenden Prüfpflichten und den damit verbundenen Kosten. Der Gesetzentwurf geht diese Probleme an, baut Bürokratie ab und schafft mehr Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon lange eine eigenständige Rechtsform einer prüfungsbefreiten Mini-Genossenschaft. Einen ersten Schritt in diese Richtung machen wir jetzt mit der Einführung der vereinfachten Prüfung bei sehr kleinen Genossenschaften. Für kleine Genossenschaften, deren Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig ehrenamtlich tätig sind, ist die vereinfachte Prüfung eine große Entlastung. Sie sparen so Aufwand und Kosten.

Eine weitere Erleichterung bringen die erhöhten Beträge bei den Größenmerkmalen für die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung. Durch die vorgesehene Anhebung kann ein größerer Teil der Genossenschaften die Befreiung und somit die Kostenentlastung in Anspruch nehmen.

Wir setzen mit dem Gesetzentwurf auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen um. In der Praxis besteht bei Genossenschaften große Unsicherheit bei Einlagengeschäften. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir klare Voraussetzungen, wann Genossenschaften Mitgliederdarlehen aufnehmen dürfen.

Was einer allein nicht schafft, schaffen viele gemeinsam. Dieser Genossenschaftsidee verhelfen wir mit dem Gesetzentwurf zu neuem Aufschwung."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 406 vom 28. Juni 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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