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RECHT/644: Beschluss des SPD-Parteivorstands zum Paragraphen 219a


SPD-Pressemitteilung vom 23. April 2018

Beschluss des SPD-Parteivorstands zum Paragraphen 219a


In seiner gestrigen Sitzung im Anschluss an den SPD-Bundesparteitag hat der SPD-Parteivorstand folgenden Beschluss gefasst.

Paragraph 219a StGB: Recht auf sachliche Information gewährleisten - strafrechtliche Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte wirksam verhindern

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. Diese Verurteilung zeigt sehr deutlich, dass Ärztinnen und Ärzte auf der Grundlage des aktuellen Paragraphen 219a StGB strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das kann und darf nicht sein.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Auch deshalb verfolgen wir weiter das Ziel, für Frauen mit niedrigem Einkommen den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln sicherzustellen. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Behandlungen haben. Frauen in der sensiblen Situation wie einer frühen, ungewollten Schwangerschaft dürfen die für sie so wichtigen Informationen nicht vorenthalten werden. Ein freier Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten daher nicht verhandelbar.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der SPD-Bundesparteitag den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Streichung des Paragraphen 219a StGB. Die Suche nach einer parlamentarischen Mehrheit darf angesichts weiterer laufender Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Dazu können ein in der Bundesregierung abgestimmter Gesetzentwurf oder Gespräche mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beitragen. Wenn dies nicht bis zum Herbst zum Erfolg führt, muss in Gesprächen mit den reformwilligen Fraktionen bzw. Abgeordneten nach einer Lösung gesucht werden, z.B. mit einem sog. Gruppenantrag, um eine möglichst breite parlamentarische Mehrheit zu finden, bei der jede/r einzelne Abgeordnete nach seinem/ihrem Gewissen abstimmen kann.

Deshalb fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, umgehend die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit möglichst schnell gesetzliche Änderungen verabschiedet werden, auf deren Grundlage Ärztinnen und Ärzte straffrei über Schwangerschaftsabbrüche objektiv informieren können und das Informationsrecht für schwangere Frauen gewährleistet wird.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung vom 23. April 2018
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

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