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SOZIALES/2018: Adoptionsrechte von Eltern in Regenbogenfamilien endlich gestärkt


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Februar 2013

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Adoptionsrechte von Eltern in Regenbogenfamilien endlich gestärkt



Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das für Eingetragene Lebenspartnerschaften geltende Verbot der Co-Adoption eines adoptierten Kindes verfassungswidrig ist, erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks: Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare und ihrer Kinder in Deutschland. Die Rechte von Kindern und Eltern in gleichgeschlechtlichen Familien werden dadurch weiter gestärkt. Alle Familien brauchen verlässliche Strukturen und dauerhafte Sicherheit. Für Kinder in Regenbogenfamilien bedeutet die Entscheidung außerdem auch im Hinblick auf Unterhalt und Erbe zusätzliche Rechtssicherheit.

Nun gilt es, alle noch bestehenden Ungleichheiten im Adoptionsrecht zu überwinden und das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption aufzuheben. Das Urteil ist eine Mahnung an die schwarz-gelbe Bundesregierung, endlich anzuerkennen, dass Familienformen heute zunehmend bunt und vielseitig sind. Regenbogenfamilien gehören dazu.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 179 vom 19. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013