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SOZIALES/2314: Yasmin Fahimi gratuliert Elke Ferner zu ihrer Wiederwahl als ASF-Bundesvorsitzende


SPD-Pressemitteilung vom 20. Juni 2014

Yasmin Fahimi gratuliert Elke Ferner zu ihrer Wiederwahl als ASF-Bundesvorsitzende



Auf der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Karlsruhe ist Elke Ferner mit 93,7 Prozent der abgegebenen Stimmen als Bundesvorsitzende bestätigt worden. Die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi gratuliert mit folgendem Schreiben:

Zu Deiner Wiederwahl zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen gratuliere ich Dir sehr herzlich! Deine persönliche Bestätigung ist eine Bestätigung des Kurses der ASF. Seit 2004 stehst Du an der Spitze der Frauen in der SPD. Und in dieser Zeit wurde sehr viel erreicht - auch dank Deines immensen Einsatzes und dank Deines politischen Talentes. Dennoch ist uns allen bewusst "Die SPD muss weiblicher werden!"

Es gibt positive Signale in unserer Partei, im Präsidium sitzen sechs Frauen und sieben Männer, im 35-köpfigen Parteivorstand sind 14 Frauen. Die sechs stellvertretenden Vorsitzenden sind paritätisch besetzt. Und: Wir haben dank Dir und der ASF den "echten Reißverschluss" für Listenwahlen beschlossen.

Dennoch bleibt sowohl in der SPD als auch innerhalb der Gesellschaft eine Menge zu tun, bis Frauen endlich genau dieselben Rechte genießen wie Männer. Die Liste der Ungleichbehandlungen ist noch allzu lang. Die Rechte der Frauen müssen geschützt, die Armut von Frauen bekämpft, Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung verfolgt und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abgebaut werden.

Umso wichtiger ist es, dass Du weiterhin, trotz Deiner mannigfaltigen Aufgaben, an vorderster Front bleibst und unseren gemeinsamen Kampf für die Geleichberechtigung von Frauen und Männern fortführst. Meine Unterstützung hierfür hast Du!

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 224/14 vom 20. Juni 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2014