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SOZIALES/2446: Schärfere Regeln konterkarieren Prostituiertenschutz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. Juli 2015


Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Schärfere Regeln konterkarieren Prostituiertenschutz

Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:

Laut Presseberichten wurde der Entwurf für ein Prostituiertenschutzgesetz auf Drängen von CDU/CSU verschärft. Weiterhin wird berichtet, die Union habe sich in allen Punkten durchgesetzt. Tatsächlich hat die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der Union deren ursprünglichen Forderungen nach Verboten und Zwang eine Absage erteilt.

"Prostituiertenschutz - für die SPD-Bundestagsfraktion schreit das nicht nach schärferen Regeln. Schutz bedeutet für uns, alles dafür zu tun, dass Prostituierte sicher und selbstbestimmt arbeiten können. Wir haben deshalb verhindert, dass die Prostituierten in die dunklen Ecken gedrängt werden. So haben wir den Plänen von CDU/CSU bezüglich eines Mindestalters von 21 für Prostituierte, der Lizenzierung für Prostituierte sowie der Einführung von Zwangsuntersuchungen eine Absage erteilt.

Berichte, wonach sich Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter dem Entwurf zufolge in jeder Kommune anmelden müssen, sind nicht korrekt. Noch werden derzeit verschiedene Anmeldeoptionen geprüft. Sicher muss hier die Maßgabe sein: Der behördliche Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Ebenso wenig trifft zu, dass Prostituierte sofort mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie ihre Anmeldebestätigung nicht vorweisen. Erst wenn sie die Bescheinigung nicht fristgemäß nachreichen, kann die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bewehrt werden.

Entgegen anders lautender Berichte soll es möglich sein, zum Informations- und Beratungsgespräch eine anerkannte Fachberatungsstelle hinzuziehen. Diese Regelung ist durchaus sinnvoll, gibt es doch in einigen Kommunen bereits gut funktionierende Kooperationen zwischen Behörden und Fachberatungsstellen. Diese Zusammenarbeit kategorisch auszuschließen und damit auf die Kompetenz und den Vertrauensvorsprung der Fachberatungsstellen zu verzichten, wäre aus unserer Sicht ein Fehler.

Doch haben wir im Ergebnis der fast einjährigen Verhandlungen nicht nur verhindert, dass Prostitution in die Illegalität gedrängt wird. Mit der Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten tragen wir auch direkt zum Schutz der Prostituierten bei. Danach sollen Prostitutionsstätten in Zukunft genauso wie die Pommes-Bude Standards erfüllen, die zu guten Arbeitsbedingungen von Prostituierten führen. Sicherheit und Gesundheitsschutz - das muss hier die Maßgabe sein. Darüber hinaus müssen Bordellbetreiber künftig den Beratungsangeboten den Zugang ermöglichen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass das Prostituiertenschutzgesetz hält, was es mit seinem Namen verspricht."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 541 vom 14. Juli 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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