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SOZIALES/2612: Internationaler Frauentag - Ratifikation der Istanbul-Konvention durch Deutschland


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. März 2017

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Internationaler Frauentag: Ratifikation der Istanbul-Konvention durch Deutschland


Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher;
Gabriela Heinrich, zuständige Berichterstatterin:

Das Kabinett wird morgen den Beschluss zur Ratifikation der Istanbul-Konvention fassen. Dies ist eine gute Nachricht zum internationalen Frauentag. Deutschland verpflichtet sich damit zu einem umfassenden Schutz von Frauen vor Gewalt. Seit langem hat die SPD-Bundestagsfraktion für die Ratifikation gekämpft.

"Deutschland hatte das 2011 in Istanbul beschlossene 'Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt' bislang zwar gezeichnet, aber nicht ratifiziert. Mit der Reform des Sexualstrafrechts im letzten Jahr hat Deutschland die rechtliche Voraussetzung hierfür geschaffen. Das im Gesetz verankerte Prinzip 'Nein heißt Nein' erfüllt die Forderung der Istanbul-Konvention, dass jegliche nichteinvernehmliche sexuelle Handlung bestraft wird. Erst nach der Silvesternacht von Köln war die Union bereit, dieses Prinzip zu akzeptieren.

'Zweck des Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen' - so Artikel 1a der Konvention. Dazu zählen psychische, körperliche und sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, erzwungene Abtreibung und Sterilisation. Vertragsstaaten sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Straftaten zu verhindern beziehungsweise zu verfolgen. Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Frauen, insbesondere häusliche Gewalt, weit verbreitet. Die neuen Regelungen zum Schutz von Frauen müssen daher konsequent in die Praxis umgesetzt werden. Hier sind Politik und Verwaltung weiter gefordert.

Mit der wegweisenden Istanbul-Konvention hat sich der Europarat einmal mehr als Hüter der Menschenrechte erwiesen. Deutschland ist der 23. Staat, der die Konvention ratifizieren wird. Auch die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die Europäische Union der Konvention beitritt. Hierüber soll noch im März vom Rat der Justiz- und Innenminister entschieden werden."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 99 vom 7. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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