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VERKEHR/629: Koalitionspfusch - Schlechtes Gesetz für deutsche Seeleute


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Oktober 2012

Arbeitsgruppe: Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Koalitionspfusch: Schlechtes Gesetz für deutsche Seeleute



Zu der Beratung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages über das Flaggenrechtsgesetz erklärt der Maritime Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer:

Das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt steht an der Wegscheide. Mit dem heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung haben Union und FDP den deutschen Seeleuten einen Bärendienst erwiesen.

Anstatt ein schlüssiges Konzept zur Schifffahrtsförderung vorzulegen, ist nur ein schlechtes Gesetz entstanden, das am Ende zu Lasten der Ausbildung an Bord deutscher Schiffe gehen könnte. Vorgesehen ist, dass die deutschen Schifffahrtsunternehmen künftig über ein Fondsmodell eine Standortsicherungsabgabe leisten, um einen Teil der Ausbildungskosten abzudecken und zugleich den fortgesetzten Trend zur Ausflaggung deutscher Schiffe zu bremsen.

Doch der vorgelegte Gesetzestext lässt nicht nur wesentliche Fragen wie die Ausgestaltung des Fondsmodells unbeantwortet. Er enthält auch massive handwerkliche Fehler, so dass Union und FDP nun im parlamentarischen Verfahren nachträgliche Änderungen an ihrem eigenen Entwurf vornehmen mussten: So war der Zweck des zu schaffenden Fonds zu präzisieren, geht es doch im Maritimen Bündnis nicht nur um die Ausbildung von Seeleuten, sondern auch um Qualifizierung und Weiterbildung, was im Gesetzentwurf bislang gar nicht vorkam. Zudem musste das im Gesetzestext formulierte Ziel, einen Ausbildungsplatz pro Schiff zu schaffen, korrigiert werden, um Fehlentwicklungen am maritimen Arbeitsmarkt zu verhindern. Der Bedarf liegt bei rund 1.000 Nachwuchskräften pro Jahr.

So weit, so schlecht. Problematisch ist jedoch, dass die Koalitionsfraktionen nun auch noch von der bisher geplanten Regelung abrücken, Ausflaggungen nur noch bis zum Jahr 2018 zu ermöglichen. Wenn diese Frage jetzt auf der Grundlage eines Erfahrungsbericht der Bundesregierung an das Parlament Ende 2016 neu entschieden werden soll, berührt das den Kern des Maritimen Bündnisses und bedeutet eine wesentliche Verschiebung der Koordinaten des Gesetzentwurfes.

Denn bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die deutschen Reeder die Zusagen zur Rückflaggung ihrer Schiffe nicht eingehalten haben. Wenn mit dem Gesetz nun gewissermaßen ein Freifahrtschein für die weitere Ausflaggung geliefert wird, ist dies schlecht für den maritimen Standort und für die Ausbildung und Beschäftigung in Deutschland. Ein Neustart des Maritimen Bündnisses sieht anders aus.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1127 vom 24. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2012