Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


VERKEHR/769: Verbot von UberPop in Deutschland ist konsequent


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 18. März 2015

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Verbot von UberPop in Deutschland ist konsequent


Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

Das Landgericht Frankfurt hat heute im Hauptverfahren ein deutschlandweites Verbot für Uber ausgesprochen. Betroffen ist davon die Beförderung von Fahrgästen durch Privatpersonen über die Plattform UberPop. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dieser Entscheidung eine Stärkung zur Einhaltung sozialer Standards im Beförderungsgewerbe und des Personenbeförderungsgesetzes.

"Die Firma Uber hatte in der Vergangenheit deutsche Sozialstandards und das Personenbeförderungsgesetz mit Füßen getreten. Über die Variante UberPop sollen Privatpersonen Fahrgäste transportieren, ohne dabei soziale und sicherheitsrelevante Standards einzuhalten. Auch der Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins wurde seitens Uber als nicht relevant für die Uber-Fahrenden erachtet. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt Start-ups und ihre Innovationen, aber weder Sozialdumping bei den Fahrenden noch eine unsichere Rechtsstellung der Fahrgäste dürfen die Folge sein.

Wir begrüßen daher die heutige Entscheidung des Frankfurter Landgerichts zum deutschlandweiten Verbot von UberPop. Dies stärkt die Einhaltung sozialer Standards im Beförderungsgewerbe und das Personenbeförderungsgesetzes im allgemeinen. Der Mindestlohn gilt deutschlandweit und darf nicht durch derartige intransparente Scheinselbständigkeitsmodelle unterwandert werden."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 193 vom 18. März 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang