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VERKEHR/829: Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen muss abgesichert werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Oktober 2016

Arbeitsgruppe: Verkehr und digitale Infrastruktur

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen muss abgesichert werden


Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

Ab 2018 sollen alle Bundesstraßen in Deutschland mautpflichtig sein. In der heutigen öffentlichen Anhörung mahnten Experten zu enger Abstimmung mit der Europäischen Union, um die Berechnung der Mautsätze auf solide Füße zu stellen.

"Ab 2018 sollen alle Bundesstraßen in Deutschland der Lkw-Mauterhebung unterliegen. Zusätzlich zu bisher 20.000 Kilometer Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen wird das mautpflichtige Netz um 39.000 Kilometer erweitert. Nach der Ausdehnung der Mauterhebung auf Fahrzeuge mit weniger als zwölf, aber mehr als 7,5 Tonnen Gewicht seit Oktober 2015 folgt damit die nächste Umsetzung einer wichtigen Forderung der SPD zur Ausweitung der Nutzerfinanzierung.

Damit die Ausweitung der Mauterhebung pünktlich umgesetzt werden kann, wollen wir das Gesetz zügig im Bundestag verabschieden. In der heutigen Anhörung wurde von Seiten der Sachverständigen inhaltlicher Klärungsbedarf bestätigt. Mit der EU-Kommission müsse unbedingt eng abgestimmt werden, ob die Ermittlung eines Durchschnittstarifs für die Mautsätze auf Autobahnen, autobahnähnlichen und sonstigen Bundesstraßen mit der EU-Wegekosten-Richtlinie vereinbar ist - notfalls muss die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf dringen, die Richtlinie weiterzuentwickeln. Das ist wichtig, um eine sehr viel höhere Maut auf Bundesstraßen zu vermeiden oder am Ende auf Einnahmen verzichten zu müssen. Ländliche Regionen dürfen nicht abgehängt werden.

Wie künftig die Grundlagen der Mautberechnung aussehen, ist auch über die Frage der EU-Rechtskonformität hinaus entscheidend. Das neue Wegekostengutachten für die Jahre 2018 bis 2022 ist seit August 2016 in Arbeit. Wir erwarten, dass es Antworten auf alle bereits im letzten Gutachten aufgekommenen Fragen liefert: eine gerechte Berücksichtigung externer Kosten - auch Lärm - und ein Rechenansatz auf der Grundlage des tatsächlichen Gewichts eines Lkws, nicht bloß der Anzahl seiner Achsen.

Nach der Ausweitung 2018 liegen acht Prozent des mautpflichtigen Bundesstraßennetzes in kommunaler Baulast. Hier wird es um die gerechte Verteilung der Mauteinnahmen dieser Teilstrecken an die betroffenen Städte und Gemeinden gehen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 614 vom 20. Oktober 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2016

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