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WIRTSCHAFT/2596: Datenschutzverstöße - Neues Gesetz schafft Waffengleichheit für Verbraucher


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 6. Mai 2015

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Neues Gesetz schafft Waffengleichheit für Verbraucher


Metin Hakverdi, stellvertretender Rechtspolitischer Sprecher;
Michelle Müntefering, zuständige Berichterstatterin:

Die heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gehörten Experten begrüßen mehrheitlich die mit einem Verbandsklagerecht für Verbraucherverbände einhergehende Stärkung der Verbraucherrechte im Datenschutz gegenüber unseriösen Unternehmen.

"Bei der Anhörung im Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts begrüßte die Mehrheit der anwesenden Sachverständigen die Pläne der Bundesregierung und unterstrich die Notwendigkeit einer Stärkung der Verbraucher bei der Rechtsdurchsetzung von Datenschutzrecht.

Verbraucher stehen Datenschutzverstößen von unseriösen Unternehmen oft machtlos gegenüber. Denn nach derzeitiger Rechtslage ist es für einen Verbraucher kaum möglich und auch nicht finanziell zumutbar, gegen Datenmissbrauch rechtlich vorzugehen. Nun schaffen wir endlich Waffengleichheit zwischen Verbrauchern und Unternehmen.

Der Gesetzentwurf, der auf die Initiative des SPD-geführten Bundesministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz zurückgeht, sieht vor, dass Verbraucherverbände im Rahmen des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) Unternehmen bei Datenschutzverstößen, die einen Verbraucherbezug aufweisen, abmahnen und auf Unterlassung verklagen dürfen sowie diese - im Erfolgsfall - zur Beseitigung und Löschung zwingen können.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgelegt, dass wir in dieser Legislaturperiode die rechtliche Grundlage für ein Verbraucher-Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen schaffen. Auf diesem Weg sind wir heute einen guten Schritt weiter gekommen und haben noch einmal wichtige Hinweise von den geladenen Experten erhalten. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir in den nachfolgenden Beratungen den bereits heute sehr guten Gesetzesentwurf noch ein wenig verbessern können."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 358 vom 6. Mai 2015
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2015

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