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WIRTSCHAFT/2669: Jugendliche besser vor Tabakkonsum schützen



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Februar 2016

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Jugendliche besser vor Tabakkonsum schützen

Rainer Spiering, zuständiger Berichterstatter:

Die SPD begrüßt die Verabschiedung des Tabakerzeugnisgesetzes. Die Politik
zeigt klare Kante gegenüber der Tabakindustrie und stellt den
Verbraucherschutz an erster Stelle. Mit der Umsetzung der
EU-Tabakproduktrichtlinie werden Verbraucherschutz und der Jugendschutz
gestärkt.

"Das verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie ist ein erster Schritt. Künftig ist Werbung auf den Verpackungen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak verboten. Stattdessen wird es gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise geben, die mindestens 65 Prozent auf der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen.

Dabei darf es aber nicht bleiben. Weitere Schritte sollen im Sommer folgen. Mit entsprechenden Änderungen zum Tabakerzeugnisgesetz und zur Tabakverordnung soll die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten werden. Zudem setzen wir uns für eine Neuregelung der Kinowerbung im Sinne des Jugendschutzgesetzes und für ein Verbot der kostenlosen Verteilung von Zigarettenproben ein. Zudem muss aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes die Liste der verbotenen Zusatzstoffe für Tabakprodukte und E-Zigaretten erweitert werden.

In einer Anhörung im Bundestag bestätigten die Sachverständigen den Einfluss von Werbung und von Geschmacksstoffen auf den Tabakkonsum. Insbesondere für Jugendliche wird damit die Attraktivität des Rauchens gefördert.

Deshalb müssen die Änderungen zum Tabakerzeugnisgesetz und zur Verordnung schnellstmöglich in die parlamentarische Beratung eingebracht werden. Derzeit liegen sie in Brüssel zur Notifizierung vor."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 122 vom 25. Februar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2016

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