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WIRTSCHAFT/2714: Versprechen der Union zur Tabakprävention lösen sich im blauen Dunst auf


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 23. September 2016

Arbeitsgruppe: Ernährung und Landwirtschaft

Versprechen der Union zur Tabakprävention lösen sich im blauen Dunst auf


Rainer Spiering, zuständiger Berichterstatter:

Der Verbraucherschutz muss an erster Stelle stehen und nicht die Interessen der Tabakunternehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die unverzügliche Beratung des Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes.

"Wir haben einen wirklich guten Entwurf des Ministers vorliegen. Der vom Wirtschaftsflügel der Union und vom Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder vorgeschobene Beratungsbedarf besteht bereits seit Ende Juni. Die vorgesehene parlamentarische Beratung liegt seitdem auf Eis. Eine geplante öffentliche Anhörung wurde gestrichen. Es besteht die Gefahr, dass der Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode gänzlich im Sande verläuft.

Dieses Vorgehen ist für mich unerklärlich. Der Gesundheits- und Verbraucherschutz muss an erster Stelle stehen und nicht die Interessen der Tabakunternehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die unverzügliche Beratung des Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes.

Wir fordern, dass mit den Änderungen zum Tabakerzeugnisgesetz die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten werden. Zudem setzen wir uns für eine Neuregelung der Kinowerbung im Sinne des Jugendschutzgesetzes und für ein Verbot der kostenlosen Verteilung von Zigarettenproben ein. Aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes muss die Liste der verbotenen Zusatzstoffe für Tabakprodukte und E-Zigaretten erweitert werden. Daher ist die unverzügliche Einbringung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfs für den Verbraucherschutz und für unsere Kinder und Jugendlichen von so großer Bedeutung.

Die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie im Februar dieses Jahres war ein erster und guter Schritt. Künftig ist Werbung auf den Verpackungen von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak verboten. Zudem sind nun gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise auf mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Verpackung Pflicht. Nun muss mit dem Änderungsgesetz aber auch der innerhalb der Koalition verabredete zweite wichtige Schritt folgen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 556 vom 23. September 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. September 2016

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