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WIRTSCHAFT/2749: Wettbewerbsregister - keine öffentlichen Aufträge für korrupte Unternehmen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. März 2017

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Wettbewerbsregister - keine öffentlichen Aufträge für korrupte Unternehmen


Marcus Held, zuständiger Berichterstatter:

Mit der Einführung eines sogenannten Wettbewerbsregisters wird Deutschland in der Europäischen Union Vorreiter in Sachen Korruptionsprävention im öffentlichen Auftragswesen. Schwarzen Schafen wird damit das Handwerk gelegt. Damit sind wir auch voll im Plan unserer internationalen Initiativen zur Korruptionsbekämpfung im Rahmen der laufenden deutschen G20-Präsidentschaft.

"Die Einführung eines sogenannten Wettbewerbsregisters zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung sonstiger Wirtschaftskriminalität war seit Jahren ein wichtiges Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss im Bundeskabinett kommen wir dieser Einführung einen großen Schritt näher. Zwar gibt es schon in einigen Bundesländern solche "schwarze Listen", jedoch werden diese nur im jeweiligen Bundesland geführt und reichen daher nicht aus.

Künftig soll es ein Bundesregister geben, in dem rechtskräftige Verurteilungen von Unternehmen oder gegen diese verhängte Bußgeldbescheide - unter anderem wegen Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug zu Lasten öffentlicher Haushalte und zu Lasten des Haushalts der EU, Steuerhinterziehung, Kartellrechtsverstößen, Schwarzarbeit und Verstößen gegen Mindestlohngesetz - eingetragen werden. Öffentliche Auftraggeber müssen künftig in allen Vergabeverfahren prüfen, ob Ausschlussgründe vorliegen. Wir sollten nun zügig in die parlamentarischen Beratungen gehen und dieses wichtige Gesetz auf den Weg bringen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 167 vom 29. März 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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