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WIRTSCHAFT/2750: Bandbreitenschwindel beenden - Gesetzgeber ergänzt Telekommunikationsgesetz


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 29. März 2017

Arbeitsgruppe: Wirtschaft und Energie

Bandbreitenschwindel beenden - Gesetzgeber ergänzt Telekommunikationsgesetz


Klaus Barthel, zuständiger Berichterstatter:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat heute auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eine Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, wonach die Bundesnetzagentur in Zukunft festlegen muss, was eine nicht vertragsgemäße Leistung ist. Damit können Kunden in Zukunft ihre Ansprüche besser durchsetzen.

"Die am Montag veröffentlichte Breitbandstudie der Bundesnetzagentur hat dringenden Handlungsbedarf bestätigt, weil die vertraglichen Zusagen der Anbieter bei den Übertragungsraten erheblich von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages heute eine wesentliche Ergänzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. In Zukunft muss die Bundesnetzagentur jährlich nicht nur die Messergebnisse veröffentlichen, sondern auch darlegen, ob und inwieweit bei den Übertragungsraten wesentliche Abweichungen von den vertraglichen Zusagen festgestellt wurden. Die Bundesnetzagentur muss jährlich darstellen, welche geeigneten Maßnahmen sie gegen den Bandbreitenschwindel ergriffen und welche Sanktionen sie erforderlichenfalls verhängt hat. Vor allem aber muss die Bundesnetzagentur auf der Grundlage der entsprechenden EU-Verordnung bestimmen, was erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen sind, die unmittelbar als nicht vertragsgemäße Leistung gelten. Nach entsprechenden Messungen mit dem Messtool der Bundesnetzagentur kann sich der Kunde in Zukunft auf eindeutiger Grundlage an die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur wenden oder gerichtlich seine vertraglichen Ansprüche geltend machen. So wie beim Kauf von Kartoffeln, Strom oder Oktoberfestbier auch, kann die vertragsgemäße Leistung gefordert, eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung oder notfalls die Beendigung des Vertrages durchgesetzt werden.

Mit dieser Ergänzung des TKG wird die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Anbietern wesentlich gestärkt und damit der Verbraucherschutz in diesem Bereich erheblich verbessert."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 168 vom 29. März 2017
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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