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WIRTSCHAFT/2897: Reisebranche - Freiwillige Gutschein-Lösung mit staatlicher Absicherung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Mai 2020

Arbeitsgruppe: Tourismus

Reisebranche: Freiwillige Gutschein-Lösung mit staatlicher Absicherung


Heute hat die Bundesregierung Eckpunkte vorgelegt, um sowohl die vorausgezahlten Kundengelder für nicht stattgefundene Reisen zu sichern, als auch die Reiseveranstalter vor drohender Insolvenz aufgrund der Rückzahlungsverpflichtungen zu schützen. Seit Anfang März gibt es eine weltweite Reisewarnung für Touristinnen und Touristen aufgrund der Corona-Pandemie. Deshalb mussten zahlreiche Reisen ins Ausland abgesagt werden.

"Die von der Bundesregierung vorgeschlagene freiwillige Gutscheinlösung ist eine faire Lösung sowohl für Reisende als auch für Reiseveranstalter. Reiseveranstalter sollen die Möglichkeit bekommen, die bezahlte Reise in Form eines Gutscheins an ihre Kundinnen und Kunden zurück zu geben. Die Annahme des Gutscheins ist freiwillig. Der Reisegutschein soll vor Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sein und bis zum 31.12.2021 gültig sein. Nach Ablauf des Gutscheins ohne Inanspruchnahme, kann der Gutschein als Geldwert ausgezahlt werden.

Damit erzielt die Bundesregierung nicht nur eine verbraucherfreundliche Lösung. Insbesondere viele kleine und mittelständische Reiseveranstalter können so vor drohender Insolvenz gerettet werden.

Nach der EU-Pauschalreise Richtlinie sind Reiseveranstalter verpflichtet, bei Ausfall einer Reise die an- oder bezahlten Kundengelder innerhalb von 14 Tagen an die Reisenden zurückzuerstatten. Die hohen Rückforderungsansprüche aufgrund der stornierten Reisen mit Beginn der Corona-Krise stellen Reiseveranstalter, genauso wie Reisebüros vor existenzbedrohende Liquiditätsprobleme."

Copyright 2020 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Mai 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2020

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