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AFRIKA/836: Uganda - Neues Gesetz garantiert Importe von Generika, WHO zeigt sich zufrieden (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 12. August 2010

Uganda: Neues Gesetz garantiert Importe von Generika - WHO zeigt sich zufrieden

Von Rosebell Kagumire


Kampala, 12. August (IPS) - Durch eine Gesetzesänderung hat die Regierung von Uganda sichergestellt, dass importierte Generika künftig nicht wie Produktfälschungen behandelt werden. Bürgerorganisationen hatten davor gewarnt, dass ein Einfuhrverbot für die preisgünstigeren Kopien von Markenarzneien zahlreiche Menschen von der medizinischen Versorgung abschneiden würde.

Das Uganda-Büro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die nationale Arzneimittelbehörde (NDA) äußerten sich zufrieden über die Änderung des umstrittenen Gesetzes. Darin war die Definition von Fälschungen so weit gefasst, dass nur noch die Markenerzeugnisse zulässig gewesen wären. Nachahmerprodukte machen aber den größten Teil der in dem ostafrikanischen Staat verwendeten Medikamente aus.

"Alle Befürchtungen, dass der Import von Generika gesetzlich verhindert wird, sind zerstreut worden", sagte Joseph Mwoga von der WHO im Gespräch mit IPS. Weltweit werde darüber diskutiert, dass nur der Handel mit Kopien von Originalpräparaten den Zugang der Bevölkerung zu Arzneien verbessern könne.

Mwoga betonte zugleich, dass es wichtig sei, in Uganda gegen Produktpiraterie vorzugehen. Etwa 90 Prozent der im Land gehandelten Medikamente werden importiert. Die WHO spricht dann von Piraterie, wenn die Identität und Herkunft der Produkte "vorsätzlich und in betrügerischer Absicht" falsch angegeben werden. Dies könne bei Markenpräparaten ebenso wie bei Generika der Fall sein, stellte die Gesundheitsorganisation fest.

Die NDA sah sich auch dadurch beruhigt, dass ihre Autorität in Arzneimittelfragen durch die Gesetzesänderung gestärkt wurde. Apollo Muhairwe, ein leitender Beamter der Behörde, hält es aber zugleich für notwendig, dass das nationale Amt für Normierung (UNBS) wie ursprünglich vorgesehen über die Zulassung von Medikamenten mit entscheiden kann.


Unabhängige Experten verlangen genauere Definitionen

Unabhängige Gesundheitsexperten reagieren auf das Gesetz dennoch mit einiger Skepsis. Sicherlich bedeute die neue Version eine Verbesserung, sagte die Juristin Sandra Kiapi. Der Inhalt des Gesetzes müsse aber noch genauer definiert werden.

Medikamente fallen demnach generell nicht mehr unter Produktfälschungen kritisierte sie. Die Definitionen müssten jedoch mit den von der WHO festgelegten Regeln in Einklang gebracht werden. Kiapi und andere Experten bemängelten außerdem, dass Fragen des Patentrechts und der Qualitätskontrolle nicht ausreichend voneinander abgegrenzt würden.

Auch das von den Staaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) geplante gemeinsame Gesetz über Produktpiraterie ist wegen unpräziser Unterscheidungen zwischen Generika und Plagiate in der Region auf erhebliche Vorbehalte gestoßen. Dem Staatenbund gehören neben Uganda auch Burundi, Kenia, Ruanda und Tansania an.

Nicht nur die ugandische Arzneimittelbehörde von Uganda hat ein scharfes Auge auf das Gesetz, das über der nationalen Rechtsprechung der einzelnen Länder stehen soll. Medizinische Nachahmerprodukte sollten nicht Teil der Kontrolle von Patentrechten sein, forderte Muhairwe.

Auch Menschenrechtler befürchten, dass das regionale Gesetz den soeben in Uganda verzeichneten Fortschritt zunichte machen könnte. Melody Ginamia von der staatlichen Ugandischen Menschenrechtskommission (UHRC) sprach sich dafür aus, dass sich die Regierung in Kampala für Änderungen an dem EAC-Entwurf einsetzen sollte, um das allgemeine Recht auf Gesundheitsversorgung zu schützen. (Ende/IPS/ck/2010)


Links:
http://www.uhrc.ug/
http://www.who.int/en/
http://www.eac.int/
http://ipsnews.net/news.asp?idnews=52444

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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. August 2010