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LATEINAMERIKA/1668: El Salvador, Guatemala und Kolumbien - Die Kämpfe nach dem Frieden (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

El Salvador / Guatemala / Kolumbien

Die Kämpfe nach dem Frieden


(São Leopoldo, 14. März 2017, ihu-unisinos) - Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Abkommen zwischen der kolumbianischen Regierung und der Guerillaorganisation FARC erinnern an die Probleme, die bei ähnlichen Prozessen, wie etwa in Guatemala und El Salvador, aufgetaucht sind. Dort führte die geringe Handlungsfähigkeit der Behörden dazu, dass die Versprechen nicht umgesetzt wurden und die Ursachen für die bewaffneten Konflikte in beiden Ländern bis heute fortbestehen. Die Reportage von Teresita Goyeneche wurde am 11.3.2017 bei Connectas veröffentlicht.

Vier Monate sind bereits vergangen, seitdem die Friedensabkommen mit der kolumbianischen Guerillaorganisation FARC ratifiziert wurden, jedoch nehmen die Meldungen über die Schwierigkeiten der kolumbianischen Regierung von Juan Manuel Santos bei der Umsetzung der Versprechen kein Ende. Die Morde an sozialen Führungspersönlichkeiten, der geringe Einfluss des Staates bei den Konflikten in den ehemals von der Guerilla kontrollierten Gebieten, aber auch der Ausbau der Camps, in denen sich die Guerilla-Kämpfer*innen sammeln zeigen, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Abkommen über Versprechen und pompöse Zeremonien hinaus ein menschliches, politisches und wirtschaftliches Gefüge erfordert, das nicht zu existieren scheint.

Das Überraschende daran ist, dass sich die Probleme hauptsächlich auf die pragmatischen Punkte des Abkommens beziehen. Und wenn bereits diese nicht umsetzbar sind, wie steht es dann um die ideologischen Inhalte?


Leben in El Salvador bleibt von Gewalt geprägt

Bei ähnlichen Abkommen wie in El Salvador ist das Leben auch heute von hoher Gewalt geprägt - trotz der Reform des Wahlsystems, der eingeschränkten Macht des Militärs und der Gründung der Ombudsstelle für Menschenrechte. Der Unterschied ist, dass die Bedrohung heute nicht politischer, sondern krimineller Natur ist.

In einem Land mit nur knapp über sieben Millionen Menschen existieren kriminelle Organisationen mit mehr als 60.000 Bandenmitgliedern. Die Ursachen für das Phänomen sind noch immer die gleichen, die das Land in den Bürgerkrieg geführt haben.


Ungleichheit, Straflosigkeit und fehlende Revolution des politischen Systems

Wenn auch die sozialen und wirtschaftlichen Themen in El Salvador nicht Teil der Verhandlungen über das Abkommen waren, aus Angst, den Prozess in die Länge zu ziehen, wurde dennoch das Forum für wirtschaftlichen und sozialen Dialog (Foro para la Concertación Económica y Social) zwischen Zivilgesellschaft, Unternehmerschaft und Regierung gegründet, das sich allerdings vier Monate später wieder auflöste.

Die Wirtschaftspolitik nach dem Krieg führte zu einem weiteren Anstieg der Ungleichheit, die aufgrund der hohen Armut bereits zuvor stark ausgeprägt war. Zudem kam es nach dem Konflikt zu einer Krisensituation, die seit Inkrafttreten des Amnestiegesetzes von 1993 von einer immensen Straflosigkeit gekennzeichnet war. Das Gesetz wurde 2016 für verfassungswidrig [1] erklärt, da es "dem Recht auf Zugang zur Justiz, gerichtlichen Rechtsschutz oder dem Schutz fundamentaler Rechte widerspricht".

Laut Roberto Cañas, dem ehemaligen Mitglied der Nationalen Befreiungsfront Farabundo Martí FMLN und Unterhändler bei den Verhandlungen mit der FARC, war eine der größten politischen Schwächen der neuen Partei der FMLN (die nach dem Waffenstillstand aus der Revolutionsbewegung hervorging) die Art, wie sich die Partei in das System integrierte, ohne dabei das Regierungsmodell an sich zu ändern oder die Rechte für politische Bewegungen zu erweitern, wie das es in Kolumbien der Fall ist.

Ein weiterer ausschlaggebender Faktor, der die ordnungsgemäße Umsetzung der Abkommen erschwert, ist die Korruption, die in vielen Ländern des Kontinents Standard ist. Allein in El Salvador wird diesbezüglich gegen die letzten drei Präsidenten ermittelt. Im Fall Guatemalas wurden 2015 der ehemalige Präsident Otto Pérez Molina und die ehemalige Vizepräsidentin Roxanna Baldetti aufgrund von Geldwäsche und staatlicher Kooptation inhaftiert.


Lektionen aus den Prozessen in El Salvador und Guatemala

Wenn aus den Abkommen von El Salvador und Guatemala etwas gelernt werden kann, dann, dass eine Unterschrift auf dem Papier noch lange keine Garantie für den Frieden in einem Land ist, in dem jahrzehntelang Krieg herrschte. Besonders, wenn den Ursachen des Konflikts nicht auf den Grund gegangen wird. Jesús Núñez, Direktor des Instituts für Konfliktforschung und humanitäre Hilfe IECAH (Instituto de Estudios sobre Conflictos y Acción Humanitaria), bezeichnete in einem Interview [2] für Europa Press den Abschluss des Abkommens in Kolumbien zwar für lobenswert; es sei jedoch "beängstigend", dass es sich bei Kolumbien um ein Land handle, dessen "Staatsgebiet größer als der Einflussbereich des Staates ist".

Seltsamerweise war es in Kolumbien die Guerilla, die sich mit Vernunft an die Abmachungen gehalten hat, während die staatlichen Behörden, ähnlich wie in El Salvador und Guatemala, durch ihr Handeln bewiesen, dass einige Gebiete des Landes im Griff von bewaffneten Gruppen sind, die sich am Rand des Gesetzes bewegen. Diese Gruppen haben die Macht über Teile des Landes, wo die Politik der Versöhnung bisher nicht angelangt ist - und das scheint auch noch zu dauern.

Es ist Aufgabe der Führungskräfte aus Regierung und Justiz, sich mit den Schwachstellen ihres Handelns auseinanderzusetzen und zu akzeptieren, dass die Unterzeichnung eines Abkommens nicht das Ende der Gewalt bedeutet. Zudem können die Lektionen aus anderen Ländern hilfreich dabei sein, sich nicht der Illusion des Friedens auf dem Papier hinzugeben.


Anmerkungen:
[1] http://www.ihu.unisinos.br/557844-suprema-corte-de-el-salvador-considera-inconstitucional-ley-de-amnistia
[2] http://www.europapress.es/cantabria/noticia-director-iecah-cree-no-hay-solucion-posible-siria-cuando-habido-tantos-20160705180718.html


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2017

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