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NAHOST/862: Welche Rechte hat Israel? (inamo)


inamo Heft 66 - Berichte & Analysen - Sommer 2011
Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten

Welche Rechte hat Israel?

von Joseph Massad


Joseph Massad untersucht die legalistische Kriegsführung Israels gegen das palästinensische Volk. Er kommt zu dem Schluss, dass Israels Anspruch auf ein "Existenzrecht" rein fiktiv ist.


Die Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern, die nun in ihr zwanzigstes Jahr gehen, wurden von Beginn an als historisch bezeichnet und mit ihnen hätte ein "Friedensprozess" begonnen, der das lösen sollte, was landläufig als "palästinensisch-israelischer Konflikt" bezeichnet wird. Verhandlungsgegenstand waren für die Palästinenser und die internationale Gemeinschaft - repräsentiert durch die Vereinten Nationen und einer Unzahl von Resolutionen, die seit 1948 von ihrem Sicherheitsrat und ihrer Vollversammlung verabschiedet wurden - die Kolonisation von Land, die Besatzung von Gebieten samt ihrer Bevölkerung und die Gesetze, die in Israel ethnische und religiöse Diskriminierung festschreiben und dabei unter anderem palästinensischen Flüchtlingen die Rückkehr in ihre Heimat verweigern und ihren Besitz konfiszieren. In ihrem Kampf gegen diese israelischen Praktiken haben palästinensische Führungspersönlichkeiten, ob in Israel, den Besetzten Gebieten oder der Diaspora, immer auf jene auf dem Völkerrecht und UN Resolutionen basierenden Rechte Bezug genommen, die von Israel seit 1948 durchweg verweigert und ignoriert werden. Für die Palästinenser, bestärkt durch die UN-Resolutionen und das Völkerrecht, sollten die Verhandlungen gerade auf ein Ende der Kolonisation, Besatzung und Diskriminierung abzielen.

Andererseit ist der Verweis auf die Rechte Israels, die jedoch nicht im Völkerrecht oder UN-Resolutionen verbrieft sind, eines der stärksten und beharrlichsten Argumente, das die zionistische Bewegung und Israel seit 1948 zur Verteidigung der Staatsgründung Israels und seiner nachfolgenden Politik vorgebracht haben. Hier handelt es sich um eine grundlegende Unterscheidung, die zwischen palästinensischen und israelischen Ansprüchen auf "Rechte" getroffen werden muss. Während sich die Palästinenser auf international anerkannte Rechte berufen, beansprucht Israel Rechte, die nur von Israel als solche anerkannt werden. Für den Zionismus war dies eine neue Argumentationsform, denn mit ihrer Anwendung beruft sich Israel nicht nur auf rechtliche Prinzipien, sondern auch auf moralische.

Israel argumentiert seit langem, dass Juden ein Recht hätten, in Palästina einen Staat zu errichten und dass dieser Staat ein "Recht auf Existenz" besitzt und das " Recht auf Selbstverteidigung, "woraus das zusätzliche Recht folgt, das einzige Land in der Region zu sein, das über Atomwaffen verfügt. Israel argumentiert auch damit, dass dieser Staat ferner ein "Anrecht" auf das gesamte biblische Land besitzt, das der Gott der Juden versprochen hat sowie ein "Recht," Gesetze zu erlassen, die ethnisch und religiös diskriminierend sind, um den jüdischen Charakter des Staates zu erhalten. In jüngster Zeit wird er gern als "jüdischer und demokratischer Staat" bezeichnet. Israel besteht zudem darauf, dass seine Feinde, einschließlich des palästinensischen Volkes, das von Israel enteignet, kolonisiert, besetzt und diskriminiert wird, als Bedingung und Grundlage für Frieden alle diese Rechte anerkennen müssen, allen voran das "Recht, als jüdischer Staat zu existieren."


Rechte sind nicht verhandelbar
Im Laufe des letzten Jahrzehnts begann Israel sich mit Vehemenz auf dieses Recht zu berufen, nachdem die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) Israels frühere Forderung aus den 1970er und 1980er Jahren nach Anerkennung seines "Existenzrechtes" erfüllt hatte. Im Völkerrecht werden Staaten de facto und de jure als existent anerkannt, aber es gibt keinerlei Begriff davon, dass irgendein Land ein "Existenzrecht" hätte, geschweige denn dass andere Länder ein solches Recht anerkennen sollten. Dennoch besteht Israel derzeit mit Nachdruck auf der modifizierten Forderung nach Anerkennung nicht nur mehr seines "Existenzrechtes", sondern der Anerkennung seines "Existenzrechtes als jüdischer Staat," denn dies zielt auf den ursprünglichen Kern des zionistischen Projekts und verweist auf die Diskrepanz zwischen Israels eigenem Verständnis seiner Rechte, diese zionistischen Ziele zu verwirklichen, und wie diese Rechte von der internationalen Gemeinschaft verstanden werden. Dies ist entscheidend, denn all diese Rechte, die Israel behauptet zu besitzen, die jedoch nicht international anerkannt sind, sind die Grundlage für sein Rechtsgefüge, palästinensisches Land zu kolonisieren, es zu besetzen und nichtjüdische Palästinenser zu diskriminieren.

Israel besteht darauf, dass diese Rechte nicht verhandelbar sind und dass das, worüber es verhandelt, etwas völlig anderes ist, nämlich dass Israels Feinde als Basis für eine Friedenslösung und die Beendigung des Kriegszustandes alle seine beanspruchten Rechte uneingeschränkt anerkennen müssen. Jene Rechte, die Israel für sich in Anspruch nimmt, sind jedoch der Kern dessen, was nach Ansicht der Palästinenser und der internationalen Gemeinschaft zur Verhandlung steht: Kolonisation, Besatzung und ethnische und religiöse Diskriminierung. Diese drei Praktiken sind, wie Israel überaus deutlich gemacht hat, als selbstangemaßte Rechte geschützt und stehen nicht zur Verhandlung. Vielmehr sind diese zentral für die Verwirklichung von Israels Selbstverständnis. Über diese zu verhandeln, würde bedeuten, die Idee eines "jüdischen Staates" aufzugeben. In Anbetracht dieser Tatsache muss man fragen, worüber nach Ansicht Israels in den Verhandlungen mit den Palästinensern seit der Madrider Friedenskonferenz von 1991 eigentlich verhandelt wurde. Lassen sie mich die Geschichte der von Israel beanspruchten Rechte kurz darstellen, um zu zeigen, auf welcher Grundlage die Verhandlungen geführt wurden.


Historische Dimension beanspruchter israelischer Rechte
Die zionistische Bewegung hat oft argumentiert, dass die Schaffung eines jüdischen Staates für alle Juden eine moralische und historische Notwendigkeit war, die geschützt und rechtlich gesichert werden müsse, was die Bewegung über Jahrzehnte hinweg auch unermüdlich versuchte. Das bedeutete jedoch nicht, dass etwa die grundlegenden Texte der zionistischen Bewegung auf diesem rechtlichen und moralischen Prinzip beruhen. Vielmehr bezog sich Theodor Herzl, der "Vater" des Zionismus, in seinen beiden Publikationen "Der Judenstaat" und "Altneuland" nie auf "jüdische Rechte", um für die Schaffung eines Staates von und für die luden, ob in Palästina oder Argentinien, dem anderen Ort, den er vorschlug, zu argumentieren. Herzl sprach von einer "Lösung" der Judenfrage, aber nicht von einem "Recht". Auch der erste Zionistische Kongress, den Herzl 1897 in Basel versammelte, und das von ihm verabschiedete Baseler Programm sprachen nicht von einem solchen "Recht". Dasselbe gilt auch für drei internationale Grundlagendokumente, um deren Entstehung der Zionismus stark bemüht war. Das erste dieser Dokumente, die am 2. November 1917 von der britischen Regierung abgegebene Balfour-Erklärung, sprach nicht von Rechten, sondern war vielmehr eine Sympathiebekundung und versicherte, dass die britische Regierung "mit Wohlwollen" der Gründung eines "jüdischen Nationalheims" in Palästina gegenüberstehe und dass ihre Erklärung eine "Sympathiebekundung für jüdisch-zionistische Ziele" sei. Das darauf folgende Palästinamandat, das 1922 vom Rat des Völkerbunds verabschiedet wurde und auf der Balfour-Erklärung basierte, erkannte auch keine jüdischen Rechte auf einen Staat oder gar ein Anrecht auf Palästina an. Es erkannte jedoch die "historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina" als "Grundlage für die Wiederherstellung seiner nationalen Heimstätte in diesem Land" an, betonte aber wie zuvor die Balfour-Erklärung, dass dies nicht die "Rechte" von Nichtjuden beeinträchtigen sollte. Die Präambel des dritten und bedeutenderen Dokuments, der im November 1947 von der UN-Vollversammlung verabschiedete Teilungsplan, zeigt, dass die UN-Vollversammlung von der moralischen Sichtweise ausging, "dass die gegenwärtige Situation in Palästina aller Wahrscheinlichkeit nach das Wohlergehen und die friedlichen Beziehungen zwischen den Völkern beeinträchtigen wird" und daher die Notwendigkeit einer "Lösung" für das "Palästinaproblem" bestehe.


Israelische Ansprüche
Während also zionistische und internationale Grundlagendokumente nicht von international anerkannten oder angemaßten Rechten sprachen, bestand die zionistische Bewegung jedoch darauf, im Gründungsdokument des Staates, Israels sogenannter "Unabhängigkeitserklärung," offiziell als "Gründungserklärung des Staates Israel" bezeichnet, explizit von Rechten zu sprechen. Die Erklärung, die von 37 jüdischen politischen Führungspersönlichkeiten unterzeichnet wurde, von denen 35 europäische Kolonisten waren und nur einer in Palästina geboren war, behauptet fälschlicherweise, dass "1897 der Erste Zionistische Kongress auf Betreiben des spirituellen Vaters des jüdischen Staates, Theodor Herzl, zusammenkam und das Recht des jüdischen Volkes auf nationale Wiedergeburt in seiner Heimat erklärte." Die historischen Quellen zeigen jedoch, dass weder Herzl noch der Zionistische Kongress ein solches Recht überhaupt erklärten. Die "Unabhängigkeitserklärung" fährt dennoch fort: "Dieses Recht wurde von der Balfour-Erklärung vom 2. November 1917 anerkannt und im Völkerbundmandat bekräftigt, das im Besonderen die historische Verbindung zwischen dem jüdischen Volk und Erez Israel und das Recht des jüdischen Volkes, seine nationale Heimstätte wieder aufzubauen, international anerkannte. [...]

Am 29. November 1947 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, die die Gründung eines jüdischen Staates in Erez Israel vorsah; die Vollversammlung rief die Bewohner Erez Israels auf, selbst die notwendigen Schritte zu unternehmen, die zur Umsetzung dieser Resolution notwendig waren. Diese Anerkennung des Rechts des jüdischen Volkes durch die Vereinten Nationen, seinen eigenen Staat zu gründen, ist unwiderruflich."

Da keines dieser Dokumente ein solches Recht anerkannt hatte, ist die gegenteilige Behauptung eher Ausweis für das Bemühen des Zionismus, sich der neuen Sprache der internationalen Beziehungen zu bedienen, für die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges der Begriff von Rechten entscheidend wurde, nicht zuletzt aufgrund der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zeitgleich wurde der Diskurs über Rechte zur vorherrschenden Form des Erhebens von Ansprüchen. Israels "Unabhängigkeitserklärung" ist diesem Argumentationsmuster so sehr verhaftet, dass sie sich auf die Idee der europäischen Aufklärung von "natürlichen" Rechte bezieht, wenn sie in ihrer Präambel erklärt, dass "dieses Recht [über einen eigenen Staat zu verfügen] das natürliche Recht des jüdischen Volkes ist, wie andere Völker in einem eigenen Staat, Herr seines eigenen Schicksals, zu sein." Die Verfasser der "Erklärung" schließen damit, dass sie "kraft unseres natürlichen und historischen Rechts und der Resolution der Vollversammlung der Vereinten Nationen hiermit die Gründung des jüdischen Staates in Erez Israel unter dem Namen Staat Israel erklären."

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Logik dieses Dokuments in seinem Beharren darauf besteht, dass das Recht der Juden, einen jüdischen Staat in Palästina zu schaffen, sich rechtlich und moralisch klar aus der Geschichte herleiten lässt und lediglich den Endpunkt eines Entwicklungsprozesses darstellt und dass ein solches Recht von dem Teilungsplan "unwiderruflich" gewährt wurde. Dass nichts davon den Tatsachen entsprach, schreckte die Verfasser nicht ab, durch ihr Beharren auf einem Recht, das sie sich selbst angemaßt hatten, nun ein Argumentationsmuster festzuschreiben, das sich für Israel als wirkmächtigste Rhetorik bei der Schaffung von Tatsachen erweisen sollte.


Die Bedeutung des "jüdischen Staates"
Der Teilungsplan der Vereinten Nationen war ein nicht-bindender Vorschlag, der vom Sicherheitsrat weder ratifiziert noch angenommen wurde und damit nie Rechtskraft erlangte, wie nach den Statuten der UN erforderlich (nach Ansicht des palästinensischen Volkes hatte die UNO ohnehin keinerlei Recht, über eine Teilung zu entscheiden, und noch weniger, diese Entscheidung ohne Anhörung der Palästinenser zu treffen und ihnen damit ihr Recht auf Selbstbestimmung zu verwehren). Dennoch ist es wichtig, einen näheren Blick darauf zu werfen, was der Teilungsplan unter "jüdischer Staat" und "arabischer Staat" verstand, denn die israelische Regierung benutzt dieses Dokument, um die Staatsgründung und ihre spätere Politik zu rechtfertigen. Damit Israel sich auf den Teilungsplan als Rechtfertigung für seine Staatsgründung und Politik stützen kann, müsste es nachweisen, dass der Plan vorsah, dass die Bevölkerung der beiden Staaten, die aus der Teilung hervorgehen würden, ausschließlich jüdisch oder arabisch sein würde oder dass die Gesetzgebung dieser Staaten Juden und Arabern unterschiedliche Rechte zugestehen und Nichtjuden oder Nichtaraber diskriminieren würde. Wie zu erwarten, war dies nicht der Fall. Obwohl Israel eine Reihe von Gesetzen erließ, die seine palästinensisch-arabischen Bürger ethnisch und religiös diskriminieren (derzeit gibt es etwa dreißig solcher Gesetze), und sich daran machte, einen Großteil des Bodens im Besitz von palästinensischen Arabern zu enteignen, bietet der Teilungsplan dafür keinerlei rechtliche Grundlage. Der Plan stellt vielmehr unmissverständlich fest, dass "Bewohner auf keinen Fall aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Sprache oder Geschlecht unterschiedlich behandelt werden sollen" (Kapitel 2, Artikel 2) und dass "keine Enteignung von Boden im Besitz eines Arabers im jüdischen Staat (eines Juden im Arabischen Staat) [...] erlaubt sein soll außer für öffentliche Zwecke. In allen Enteignungsfällen soll vor der Enteignung eine volle Entschädigung gemäß den Vorgaben des obersten Gerichts gezahlt werden." (Kapitel 2, Artikel 8) Als die israelische "Unabhängigkeitserklärung" am 14. Mai 1948 verabschiedet wurde, hatten zionistische Kräfte bereits etwa 400.000 Palästinenser von ihrem Land vertrieben und sollten noch weitere 350.000 in den nachfolgenden Monaten vertreiben. Daraus folgt unmissverständlich, dass Israels Anspruch, einen jüdischen Staat zu gründen, der mittels ethnischer Säuberungen eine demographische Mehrheit schuf, von dem Teilungsplan nicht gebilligt wurde, genauso wenig wie der Anspruch, ein jüdischer Staat zu sein, der jüdische Bürger rechtlich und institutionell gegenüber nichtjüdischen Bürgern privilegiert.

Der Teilungsplan, auf den Israel seine Gründung stützt, sah ursprünglich einen jüdischen Staat mit einer arabischen Bevölkerungsmehrheit vor, eine spätere leicht modifizierte Version einen arabischen Bevölkerungsanteil von immerhin 45 Prozent und daher sollte der jüdische Staat nach Maßgabe des Teilungsplans nie frei von Arabern oder "araberrein" sein, wie der israelische Staat dies erhofft hatte und wie es heute viele israelische Juden erwägen. Von den damals sechzehn Verwaltungsdistrikten Palästinas sollten neun an den vorgesehenen jüdischen Staat gehen; palästinensische Araber bildeten die Mehrheit in acht der neun Distrikte. Nirgendwo autorisiert die Verwendung des Begriffes "jüdischer Staat" im Teilungsplan ethnische Säuberungen oder die Kolonisation des enteigneten Landes einer ethnischen Gruppe durch die andere, v. a. weil der Plan davon aussging, dass die Araber im jüdischen Staat dauerhaft eine große "Minderheit" sein würden und er daher die Rechte festschrieb, die den Minderheiten in beiden Staaten zugestanden werden sollten. Die Tatsache, dass die Araber eine große Minderheit bildeten und voraussichtlich innerhalb von wenigen Jahren die jüdische Bevölkerung im jüdischen Staat zahlenmäßig übertroffen hätten, blieb im Teilungsplan unberücksichtigt. Der Plan zog zum Beispiel nicht die Konsequenzen der Frage in Betracht, wie ein auf jüdischem Nationalismus gegründeter jüdischer Staat fast die Hälfte seiner Bevölkerung integrieren sollte, die einem anderen Nationalismus anhing und die von vornherein vom staatlichen Nationalismus des jüdischen Staates ausgeschlossen blieb. Und selbst wenn die palästinensischen Araber im jüdischen Staat nicht Anhänger eines palästinensischen Nationalismus wären, so könnten sie nicht, selbst wenn sie dies wollten, jüdische Nationalisten werden, weil sie gerade durch dessen Selbstdefinition vom jüdischen Nationalismus ausgeschlossen sind. Wie könnte also der jüdische Staat sie nicht diskriminieren?

Diese demographische Situation hätte für den arabischen Staat kein Problem dargestellt, denn gemäß dem Teilungsplan hätte der arabische Staat nur einen jüdischen Bevölkerungsanteil von 1,36 Prozent gehabt. Während die zionistische Bewegung die Widersprüche des Teilungsplanes erkannte und davon ausgehend sich daran machte, die Mehrheit der arabischen Bevölkerung des geplanten jüdischen Staates zu vertreiben, war sie jedoch nicht in der Lage, den Staat "araberrein" zu machen, was die Angelegenheit für sie im Laufe der Zeit komplizierte. Heute sind über zweiundzwanzig Prozent der israelischen Bevölkerung palästinensische Araber, denen aufgrund des jüdischen Nationalismus volle Integration verwehrt bleibt und die als Nichtjuden unter institutionalisierter Diskriminierung leiden. Wenn der Staat "araberrein" gewesen wäre, hätte es keinen Grund für israelische Gesetze gegeben, die zwischen Juden und Nichtjuden unterscheiden, einschließlich des Rückkehrrechts (1950), des Gesetzes über den Besitz von Abwesenden (1950), des Gesetzes über Staatsbesitz (1951), des Staatbürgerschaftsgesetzes (1952), des Personenstandsgesetzes (1952), des Gesetzes über die Israelische Bodenverwaltung (1960), des Baugesetzes (1965) und des Gesetzes, das 2002 kurzzeitig die Heirat zwischen Israelis und Palästinensern aus den Besetzten Gebieten verbot. Zionisten, auch der prominente israelische Historiker Benny Morris, haben argumentiert, dass gerade die Präsenz von Arabern im jüdischen Staat diesen dazu zwingt, seinen Rassismus in all diesen Gesetzen festzuschreiben. Hätte Israel andererseits alle Palästinenser vertrieben, wäre das einzige Gesetz, das Israel bräuchte, um seinen "araberreinen" jüdischen Charakter zu wahren, ein Einwanderungsgesetz, das diesen Charakter festschreibt.

Letztlich folgt aus dem von Israel beanspruchten Recht, einen jüdischen Staat zu gründen, unmittelbar das Recht von Juden, den Boden der Palästinenser zu kolonisieren, was dessen vorherige Enteignung notwendig macht, damit er von Juden besiedelt werden kann. Außerdem muss die Zahl der Palästinenser durch Vertreibung und die Schaffung von Gesetzen, die deren Rückkehr verhindern und die Aufhebung der Rechte derjenigen, die durch institutionelle und rechtliche Diskriminierung nicht vertrieben wurden, verringert werden.

An dieser Stelle ist es wichtig hervorzuheben, dass für die Architekten des Teilungsplanes ein "jüdischer Staat" einen Staat bedeutete, der von jüdischen Nationalisten, die dem Zionismus verpflichtet sind, regiert werden würde, dessen Bevölkerung jedoch fast zur Hälfte aus palästinensischen Arabern bestehen würde, deren Land nicht für jüdische Kolonisation enteignet werden und die die gleichen Rechte wie die Juden haben und nicht aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit diskriminiert werden sollte. Für Israel hat der Begriff "jüdischer Staat" eine grundlegend andere Bedeutung, denn er scheint die Vertreibung der Mehrheit der arabischen Bevölkerung, eine Verweigerung ihrer Rückkehr, die Enteignung ihres Grundbesitzes zur ausschließlichen Besiedlung durch Juden und die Schaffung diskriminierender Gesetze gegen jene Palästinenser zu bedeuten, die im Land verblieben sind. Wenn Israel heute darauf besteht, dass die Palästinenser und andere arabische Staaten sein Recht, ein jüdischer Staat zu sein, anerkennen, dann meint Israel nicht, dass diese seinen jüdischen Charakter im Sinne des Teilungsplanes anerkennen sollen, sondern vielmehr in der Form, wie Israel diesen jüdischen Charakter versteht und in seiner Politik praktisch umsetzt. In dieser Hinsicht bleibt bisher auch unklar, welche Bedeutung von "jüdisch" Präsident Obama (und vor ihm Präsident Bush) vorschwebt, wenn er von Arabern und Palästinensern fordert, dass sie Israels Recht, ein jüdischer Staat zu sein, anerkennen müssten - im Sinne des Teilungsplanes oder der israelischen Sicht.


Die Rechte der Palästinenser
Im Gegensatz zu Israels Verweis auf Rechte, die nicht international anerkannt sind, führen die Palästinenser eine Reihe international anerkannter Recht an, die Israels selbstangemaßte Rechte anfechten. Zum Beispiel bekräftigen die Palästinenser ihr Recht, in dem jüdischen Staat zu leben, aus dem sie vertrieben wurden; ein Recht, das von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 gestützt wird, die unmissverständlich feststellt, dass "jeder das Recht hat, jedes Land zu verlassen, einschließlich seines eigenen, und in dieses Land zurückzukehren" (Artikel 13 (3)) sowie von der Vierten Genfer Konvention von 1949. Außerdem beschloss Resolution 194 der UN-Vollversammlung 1949, "dass den [palästinensischen] Flüchtlingen, die in ihre Herkunftsorte zurückkehren und mit ihren Nachbarn in Frieden leben wollen, die Rückkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt gewährt werden soll und dass für den Besitz jener, die sich entscheiden, nicht zurückzukehren, eine Entschädigung gezahlt werden soll sowie für den Verlust oder die Beschädigung ihres Eigentums, die gemäß den Prinzipien des Völkerrechts von den verantwortlichen Regierungen oder Institutionen wiedergutgemacht werden sollten." Die Resolution 3236 der UN-Vollversammlung vom 22. November 1974 erklärte das Rückkehrrecht der Palästinenser zu einem "unveräußerlichen Recht." Das Recht von Flüchtlingen auf Rückkehr wurde 1976 auch in der Internationalen Konvention über staatsbürgerliche und politische Rechte verankert, die bestimmt, dass "niemandem willkürlich das Recht vorenthalten werden soll, in sein eigenes Land einzureisen" (Artikel 12). Darüberhinaus berufen sich die Palästinenser auf den Teilungsplan, um gegen Israels Enteignung ihres Grundbesitzes zur ausschließlichen Nutzung für jüdische Besiedlung zu protestieren, sowie auf die UN-Resolution 194 und weitere UN-Bestimmungen gegen die Enteignung des Grundbesitzes eines Volkes auf der Basis ethnischer Zugehörigkeit. In der Tat berufen sich viele Palästinenser auf dieselben rechtlichen Instrumente, die Israel benutzt, um das Eigentum europäischer Juden, das vor dem Zweiten Weltkrieg gestohlenen oder enteignet wurde, zurückzufordern. Darüberhinaus prangern palästinensische Bürgerinitiativen in Israel weiterhin Israels diskriminierende Gesetze in israelischen Gerichten an; bisher mit nur geringem Erfolg.

Die Rechte, die Israel für sich beansprucht, beeinträchtigen nicht nur Israels palästinensische Bevölkerung und die palästinensischen Flüchtlinge in der Diaspora. Obwohl Israels Verhandlungen mit der Palästinensischen Autorität (PA) vermeintlich nur das besetzte Westjordanland und den Gazastreifen (nicht jedoch Ostjerusalem) betreffen, so scheinen die von Israel beanspruchten Rechte auch dort Anwendung zu finden. Zunächst besteht Israel seit 1967 darauf, dass Juden das Recht haben, das Westjordanland, den Gazastreifen und Ostjerusalem zu kolonisieren und dass dies Recht nicht verhandelbar ist. Um diese Haltung unmissverständlich klar zu machen, hat Israel seit der Unterzeichnung der Osloer Vereinbarungen von 1993 die jüdische Siedlerbevölkerung in den Besetzten Gebieten, einschließlich Ostjerusalems, auf über eine halbe Million Kolonisten mehr als verdoppelt. Israel enteignet weiterhin den Grundbesitz von Palästinensern im Westjordanland ausschließlich für sein Kolonisierungsprojekt und unterdrückt jeden palästinensischen Widerstand. Über die fortgesetzte Enteignung von palästinensischem Boden innerhalb Israels, in Ostjerusalem und dem Westjordanland hinaus hat Israel außerdem die Anwendung seiner diskriminierenden Gesetze ausgeweitet und neue erlassen, die die jüdische Siedlerbevölkerung im Westjordanland und Ostjerusalem gegenüber den palästinensischen Arabern privilegieren. Dies schließt eine Trennung zwischen Arabern und Juden im Stile der Apartheid ein, den Bau der Apartheid-Mauer und von Straßen ausschließlich für Juden, sowie den bevorzugten Zugang zu Wasserressourcen und nicht zu vergessen zu enteignetem Land, für jüdische Kolonisten. Die Vereinten Nationen berufen sich auf die Vierte Genfer Konvention und verabschiedeten zahlreiche Resolutionen (die bekannteste ist die UN-Sicherheitsratsresolution 446 vom März 1979), die Israel bisher vergebens auffordern, jüdische kolonialistische Siedlungen abzureißen und seine Landenteignungen rückgängig zu machen.

Israels politische Führung argumentiert, dass ihr Kolonisationsprojekt ihre moralische Verpflichtung zu einer Friedenslösung nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil sieht Israel die Verantwortung für die Unterbrechung der Verhandlungen klar auf Seiten der Palästinenser. Der gegenwärtige israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu ist nicht nur zu Verhandlungen bereit, sondern betont, wie seine Vorgänger, dass die Proteste der Palästinensischen Autorität, die jüdische Kolonisation müsse gestoppt werden, damit Verhandlungen beginnen können, einer Verletzung israelischer Rechte gleichkommt und "Vorbedingungen" für Verhandlungen darstellen, die er nicht akzeptieren kann.


Palestine Papers
Mit Blick auf die Frage, ob die Verhandlungen darauf abzielen, die Besatzung zu beenden, besteht Israel darauf, dass seine Besatzung Ostjerusalems, die anfänglich zwölffach (von sechs auf siebzig Quadratkilometer) und jüngst auf 300 Quadratkilometer ausgeweitet wurde und nun ganze zehn Prozent des Westjordanlandes umfasst, dauerhaft ist, ebensowie seine Besatzung des Jordantales und weiterer zehn Prozent des Westjordanlandes, die jetzt westlich der Apartheid-Mauer liegen. Israel besteht darauf, dass die Verhandlungen über eine Neugestaltung des Besatzungsregimes in den verbleibenden Teilen des Westjordanlandes geführt werden, die eine Art von Autonomie für die Palästinenser ermöglichen könnte; diese Entität würde keine Souveränität besitzen, aber Israel wäre bereit, sie als "palästinensischen Staat" zu bezeichnen.

Die jüngst von Al-Jazeera veröffentlichten Palestine Papers haben gezeigt, dass die PA weitreichende Zugeständnisse in allen diesen Punkten machte, dass aber trotz dieser "Flexibilität" die israelischen Verhandlungsführer all diese Angebote ablehnten. Netanyahu hat seit Ende der 1990er Jahre darauf bestanden, dass die Formel "Land für Frieden" nicht länger die Basis für Verhandlungen sein solle, sondern die Formel "Frieden für Frieden", und bekräftigte damit Israels Weigerung, seine Kolonisation, Besatzung oder diskriminierende Politik zu beenden. In jüngster Zeit sprach er davon, die Verhandlungen würden über "ökonomischen Frieden" geführt, womit er seine Bereitschaft für Frieden als moralische Haltung zeigt, was die von Israel angemaßten Rechte davor bewahrt, Gegenstand von Verhandlungen zu werden.

Wie ich an anderer Stelle bereits argumentiert habe, sind der Zionismus und Israel darauf bedacht, die Prinzipien, die Israels Recht auf Kolonisation, Besatzung und Diskriminierung rechtfertigen, nicht zu verallgemeinern, sondern sie vielmehr vehement als Teil eines einzigartigen moralischen Prinzips darzustellen. Es ist nicht so, dass kein anderes Volk in der Geschichte unterdrückt wurde, aber die Juden sind mehr unterdrückt worden. Es ist nicht so, dass die kulturelle und physische Existenz eines anderen Volkes nicht bedroht gewesen wäre, aber es ist die kulturelle und physische Existenz der Juden, die mehrbedroht ist. Diese quantitative Gleichung ist die Grundlage dafür, warum die Welt, und vor allem die Palästinenser, anerkennen sollen, dass Israel das Recht auf Kolonisation, Besatzung und Diskriminierung braucht und verdient. Wenn die Palästinenser oder irgend jemand sonst dies verweigern, dann muss ihr einziges Interesse in der physischen und kulturellen Vernichtung des jüdischen Volkes liegen, ganz zu schweigen davon, dass sie sich damit gegen den jüdischen Gott stellen.


Verhandeln über das nicht Verhandelbare
Israels Recht auf Selbstverteidigung bedeutet, seine Rechte, (palästinensisches Land zu kolonisieren, es zu besetzen und Nichtjuden zu diskriminieren) gegen alle Bedrohungen, die diese Rechte gefährden könnten, zu schützen allen voran gegen die Gefahr von Verhandlungen. Sein Recht auf Selbstverteidigung ist ein Recht, diese Ansprüche aufrechtzuerhalten und leitet sich daher als grundlegendes Recht aus seinem Anspruch ab, ein jüdischer Staat zu sein. Die Logik dafür lautet wie folgt: Israel hat das Recht, palästinensisches Land zu kolonisieren und zu besetzen und Palästinenser zu diskriminieren, ob in Israel innerhalb der Grenzen von 1967 oder in den 1967 besetzten Gebieten, und wenn die dortige Bevölkerung sich diesen Maßnahmen widersetzt und Israel darauf mit militärischer Gewalt reagiert, die zivile Opfer fordert, dann "verteidigt" sich Israel lediglich, wie es muss und sollte.

Israels Anmaßung dieser Rechte beruht auf dem Verständnis von Rechten, wie es die europäische Aufklärung hervorgebracht hat, allen voran John Lockes Vergleich von veräußerlichen und unveräußerlichen Rechten, in dem er argumentiert, dass Ureinwohner im Gegensatz zu europäischen Kolonisten keine solchen Rechte besäßen, weil sie das Land ausbeuten und es nicht entwickeln würden. Dem Tenor Lockes folgend besteht Israel darauf, dass die Palästinenser kein Recht auf Widerstand haben. Damit fallen Israels moralische und rechtliche Verteidigung hier zusammen, wobei Israel das Recht auf Kolonisation, Besatzung und Diskriminierung auf Grundlage eines Exzeptionalismus und europäischer kolonialer Überlegenheit zukommt, die Palästinenser jedoch kein Recht haben, sich gegen Israels Anwendung seiner selbstangemaßten Rechte zu verteidigen. Leisten sie dennoch Widerstand, hätte Israel das Recht auf Selbstverteidigung gegen diese illegitime Selbstverteidigung der Palästinenser.

Wenn aber Israel kein international anerkanntes Recht hat, zu kolonisieren, zu besetzen oder zu diskriminieren, noch einen allgemein sanktionierten moralischen und rechtlichen Anspruch auf Exzeptionalismus, dann besteht die Möglichkeit, solche Ansprüche zu erheben, nur, wenn Israel sich nicht vor der internationalen Gemeinschaft verantworten muss, oder genauer gesagt, wenn Israel sich weigert, das Völkerrecht und rechtliche Konventionen einzuhalten. Diese Weigerung wird durch Israels Allianz mit den USA gesichert, welche ihr Veto gegen alle Resolutionen des UN-Sicherheitsrates einlegt, die Israel auffordern, das Völkerrecht zu respektieren, und damit dafür sorgt, dass das Völkerrecht nicht durchgesetzt werden kann. Das jüngste Beispiel ist das Veto der USA am 11. Februar 2011, als die Obama-Administration ein Veto gegen die von den anderen vierzehn Mitgliedern des Sicherheitsrates unterstützte Resolution einlegte, die Israel aufrief, seine Kolonisation des Westjordanlandes und Ostjerusalems einzustellen.


Die Anerkennung eines Staates Palästina durch die UNO könnte auch negative Folgen haben
In diesem Kontext ist auch das Vorgehen Israels und des US-Außenministeriums in den letzten Jahren (unter Bush und Obama) zu sehen, die dazu übergegangen sind, die Versuche von Palästinensern, auf rechtliche Mittel und das Völkerrecht zurückzugreifen, um sich Israels sogenannten Rechten entgegenzustellen, als "legalistische Kriegsführung" (lawfare) zu bezeichnen und deren umgehende Einstellung zu fordern. Israels Zurückweisung des Gutachtens des Internationalen Strafgerichtshofes über die Illegalität der Apartheid-Mauer im Westjordanland zählt dazu ebenso wie die Vorwürfe von Kriegsverbrechen während des Gaza-Krieges von 2008/2009, die der von der UNO veröffentlichte Goldstone-Bericht gegen Israel erhob. Es ist wichtig zu bedenken, dass der Begriff "legalistische Kriegsführung", der vor etwa zehn Jahren geprägt wurde, sich üblicherweise auf "den Versuch, indigene Völker durch rechtliche Zwangsmaßnahmen zu erobern und zu kontrollieren", bezieht. Dass Israel und die USA die kolonisierten Palästinenser mit einer Eroberungsmacht gleichsetzen und die kolonisierenden israelischen Juden als indigene Bevölkerung sehen, spricht für die ernsthaften Bedenken, die man offenbar hegt, dass rechtliche Mittel eine Gefahr für Israels sogenannte Rechte bedeuten könnten. Der Diskurs über Rechte, selbst sehr kontrovers geführt, unterliegt keiner Rechtssprechung und wird im Aushandlungsprozess politischer Macht geführt, oder eben nicht geführt. Das zeigt sich deutlich in Israels fortgesetztem Beharren darauf, dass seine "Rechte" nicht verhandelbar sind. Angesichts des jüngsten Sturzes des ägyptischen Regimes und der kürzlichen Aussöhnung zwischen Mamas und Fatah bleibt unklar, wie die PA weiter verfahren wird. Der Plan der PA, von der UN-Vollversammlung im September eine erneute Anerkennung eines palästinensischen Staates zu erreichen, wird, selbst wenn erfolgreich, kaum spürbare positive Ergebnisse bringen und könnte vielmehr auch negative Folgen haben. Wenn die PA nicht alle Verhandlungen aussetzt und seine Rechte durch diplomatischen Druck (v.a. von europäischen und arabischen Staaten) auf die US-Regierung durchzusetzen sucht, damit die USA sich dem internationalen Konsens anschließen und ihre Vetohaltung gegen internationale Entscheidungen aufgeben, dann werden die vermeintlichen Rechte Israels weiterhin geschützt werden.

Israel hat bisher zweifelsohne mit den Palästinensern über Form, Bedingungen und Umfang der Anerkennung seiner Rechte verhandelt. Diese Tatsache hat die vergangenen beiden Jahrzehnte seiner Verhandlungen mit den Palästinensern charakterisiert. Verhandlungen werden die international anerkannten Rechte der Palästinenser nicht wiederherstellen; im Gegenteil, die Verhandlungen, die die Palästinenser mit den Israelis vor zwei Jahrzehnten begannen, sind Verhandlungen, in denen eine Verhandlungspartei (die Palästinenser), ihre international anerkannten Rechte aufgeben und stattdessen Israels selbstangemaßte Rechte anerkennen muss, die weder vom Völkerrecht noch von irgendeinem anderen Land anerkannt werden. 63 Jahre nach Gründung der jüdischen Siedlerkolonie würde eine solche Anerkennung durch die Palästinenser nicht nur Israels Ansprüchen erstmals internationale Legitimität verleihen, sondern wäre die erste internationale Anerkennung der von Israel selbstangemaßten Rechte. Israel müsste keinerlei Gegenleistung erbringen.


Joseph Massad ist Professor für Moderne Arabische Politik und Geistesgeschichte an der Columbia University, New York.

Aus dem Englischen von Anja Zückmantel.


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Jubel in Tel Aviv über den UNO-Teilungsbeschluß 1947; Proklamation des Staates Israel 1948
- Exodus: Romantische Verklärung - Wirklichkeit 1947
- Nakba 1948; der erste Krieg 1948; der zweite Krieg 1956
- Soldatinnen; der dritte Krieg 1967
- Über all die Jahre kaum mehr als Gesten: Friedensinitiativen


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Inhaltsverzeichnis - inamo Nr. 66, Sommer 2011

Gastkommentar:
- Die verpaßte Gelegenheit, von Ali Saleh

Libanon / Hariris Tod
- Wer ermordete "Mr. Libanon"? Von Jörg Tiedjen / Norbert Mattes

Afghanistan
- Notizen aus der Republik "Tschuristan", von Matin Baraki

Israel | Palästina
Welche Rechte hat Israel? Von Joseph Massad
Raja Khalidi zum neoliberalen Konsens in Palästina, von Ray Smith

Israel | USA
- Israels Pharmaindustrie: Import, Export, Profit, von Grant F. Smith

Jemen
- Die drei Dauerkonflikte spielten keine so große Rolle im Aufstand, von Anonymus

Sudan
- Neue Gewalt im Sudan: "Böser Norden vs. Guter Süden"? Von Roman Deckert / Tobias Simon

Wirtschaftskommentar
- Aller Laster Anfang, von Fatih Baba Rasoul

Zeitensprung
- Zia ul-Haq (tot), ein US-Botschafter (für verrückt erklärt) + Mangos (explodiert), von Norbert Mattes

ex mediis
Dawud Gholamasad: Irans neuer Umbruch: Von der Liebe zum Toten zur Liebe zum Leben, von Asghar Schirazi
Michael Bröning: The Politics of Change in Palestine - State Building and Non-Violent Resistance, von Alexander Rüsche
Grant F. Smith: Spy Trade, How Israels Lobby undermines America's Economy, von Max Ajl
Steffen Hagemann: Die Siedlerbewegung. Fundamentalismus in Israel, von Tamar Amar-Dahl

//Nachrichten/Ticker//


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Quelle:
INAMO Nr. 66, Jahrgang 17, Sommer 2011, Seite 50 - 55
Berichte & Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und Mittleren Ostens
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2011