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BERUF/1917: Klangkunst mit Pfeifen und Registern - Neue Ausbildungsordnung für Orgelbauer/-innen (idw)


Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - 06.03.2019

Klangkunst mit Pfeifen und Registern - Neue Ausbildungsordnung für Orgelbauer/-innen


Die imposante Musik aus kleinsten bis riesigen Pfeifen ist etwas ganz Besonderes, und das Bauen von Orgeln ein Kunsthandwerk mit sehr alter Tradition. Jede Orgel ist ein Einzelstück, einzig für den architektonischen Raum erbaut, in dem sie erklingen soll, und mit einer Lebensdauer, die auf Jahrhunderte ausgerichtet ist. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für Orgelbauer und Orgelbauerinnen modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August 2019 in Kraft.

Der Orgelbau ist seit 2017 immaterielles Kulturerbe. Eine Orgel ist nicht nur ein Instrument, sondern auch ein eigenständiges Kunstobjekt aus tausenden Teilen, einzigartig in Form, Klang und Volumen. Orgelbauer/-innen befassen sich mit Entwurf, Konstruktion, Herstellung und Klanggestaltung von Orgeln. Orgelpflege, Stimmung und Intonation sind weitere Haupttätigkeitsfelder. Und zu ihren Aufgaben gehört es auch, bestehende Orgeln zu reparieren, zu restaurieren und zu rekonstruieren.

Die Neuordnung des dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufes greift technische, wirtschaftliche und organisatorische Änderungen und Entwicklungen im Orgelbau auf. Neben veränderten und modernisierten Standards im Bereich von elektrisch wie auch elektronisch gesteuerten Orgelsystemen berücksichtigt die neue Ausbildungsordnung auch den Einzug von computergesteuerten (CNC-)Werkzeugmaschinen in Teilbereichen der Produktion. Neu sind auch Inhalte zur Qualitätssicherung und zur Kundenorientierung. Die bisherige Berufsbezeichnung "Orgel- und Harmoniumbauer/-in" wurde geändert, da es keinen Neubau von Harmonien mehr gibt. Deren Reparatur wird aber weiterhin in der Ausbildung berücksichtigt.

Die neue Ausbildungsordnung unterscheidet weiterhin zwei Fachrichtungen: Orgelbau und Pfeifenbau. In der Fachrichtung Orgelbau steht der Bau von Gehäuseteilen und Spieltischen, das Anfertigen von Teilen für die Traktur, also das Übertragungssystem beim Spielen der Klaviatur und Zuschalten der Register, sowie das Montieren von Orgeln am Aufstellungsplatz im Vordergrund. In der Fachrichtung Pfeifenbau werden unter anderem Metallplatten für die Pfeifen hergestellt, daraus die verschiedenen Arten von Orgelpfeifen angefertigt sowie repariert.

Um Orgelbauer/-in zu werden, muss man das Instrument nicht selbst spielen können. Neben der Freude für den Beruf sind vor allem ein musikalisches Gehör und handwerkliche Fähigkeiten von Vorteil. Wer sich später zum/zur Intonateur/-in spezialisieren will, sollte jedoch eine Orgel bedienen können.

2018 schlossen 48 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag für den Beruf Orgel- und Harmoniumbauer/-in ab; die Übernahmeaussichten für Auszubildende sind gut. Nach der Ausbildung kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Orgel- und Harmoniumbaumeister/-in angeschlossen werden.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kulturministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen zum 1. August 2019 die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1984 ab.


Weitere Informationen unter:
www.bibb.de/neue-berufe

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution630

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), 06.03.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2019

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