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GEWERKSCHAFT/032: Lockerung des Kooperationsverbots - Chance für die Bildung nutzen! (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 3. November 2014

GEW: "Chance für die Bildung nutzen!"

Bildungsgewerkschaft zur Anhörung zum Kooperationsverbot im Deutschen Bundestag: Verbot muss für gesamten Bildungsbereich fallen



Frankfurt a.M. - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat gefordert, den gesamten Bildungsbereich in die geplante Grundgesetzänderung zum Kooperationsverbot einzubeziehen. Das machte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe während der Anhörung des Bundestages zur Lockerung des Kooperationsverbots für die Hochschulen am Montag in Berlin deutlich. "Das Kooperationsverbot für die Bildung muss fallen. Bund und Länder müssen die Chance, die sich jetzt politisch aufgetan hat, ergreifen", betonte Tepe. Sie sprach sich dafür aus, einen verfassungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, der jede Kooperation, die Bund, Länder und Gemeinden in der Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik wollen, ermögliche. Bereits eine kleine Ergänzung könne Zukunftschancen für das gesamte Bildungswesen schaffen. "Es muss nur das Wort 'Bildung' in Artikel 91b Grundgesetz aufgenommen werden. Das wäre ein deutlicher Fortschritt, der Perspektiven für mehr Zusammenarbeit in der Bildungspolitik eröffnet", sagte Tepe.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärte die GEW-Vorsitzende: "Der Gesetzentwurf verbessert die geltende Rechtslage und schafft Perspektiven für mehr Zusammenarbeit und eine nachhaltige Finanzierung insbesondere für öffentliche Hochschulen. Die Voraussetzung, dass diese von 'überregionaler Bedeutung' sein müsse, sollte allerdings gestrichen werden. Damit würden verfassungsrechtliche Zweifel daran ausgeräumt, dass eine flächendeckende Förderung möglich ist." Tepe mahnte, dass der Grundgesetzänderung konkrete Politik folgen müsse: "Wir nehmen die Aussage der Bundesregierung, Hochschulen auch in der Breite zu fördern, ernst. Sobald das Grundgesetz geändert sein wird, muss der Bund in eine gemeinsam verantwortete, dauerhaft gesicherte Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen und ein Förderprogramm für verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft auflegen."

Info: Bund und Länder haben sich auf eine Lockerung des Kooperationsverbots für den Hochschulbereich verständigt. Künftig sollen sie Projekte im Hochschulbereich und die Hochschulen gemeinsam finanzieren können, wenn dies von "überregionaler Bedeutung" ist. Eine Mehrheit der Länder will das Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufheben.

Das Kooperationsverbot erlaubt dem Bund zurzeit nicht, Bildungsprojekte in den Ländern langfristig finanziell zu unterstützen.

Die Stellungnahme der Bildungsgewerkschaft und das Statement der GEW-Vorsitzenden Marlis Tepe, das sie während der Anhörung gehalten hat, finden Sie auf der Website unter:
www.gew.de/Presse_6.html

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. November 2014
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
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Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2014