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GEWERKSCHAFT/176: "Bund muss Ländern bei Hochschulfinanzierung unter die Arme greifen" (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 25. Januar 2017

GEW: "Bund muss Ländern bei Hochschulfinanzierung unter die Arme greifen"

Bildungsgewerkschaft nimmt im Bundestagsfachgespräch zur Bund-Länder-Kooperation Stellung


Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bund und Länder aufgefordert, endlich von der bereits 2014 beschlossenen Lockerung des Kooperationsverbots Gebrauch zu machen. Sie sollen gemeinsam für eine nachhaltige Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen sorgen. "An Deutschlands Universitäten kommen inzwischen 67 Studierende auf eine Professorin oder einen Professor. Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit einem Zeitvertrag abgespeist. In überfüllten Hörsälen bröckelt der Putz von der Decke. Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder die Weichen für eine zukunftsfähige Hochschulfinanzierung stellen", sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Mittwoch in Berlin während eines Fachgesprächs im Bundestag, zu dem er als Sachverständiger eingeladen war.

"Bund und Länder müssen nicht nur deutlich mehr Geld in die Hochschulen investieren, sondern auch für eine nachhaltigere Finanzierung sorgen", mahnte Keller. "Mit einem Flickwerk immer neuer Bund-Länder-Pakte ist den Hochschulen auf Dauer nicht geholfen. Von der Förderung profitieren jeweils nur einzelne Hochschulen für eine begrenzte Zeit. Die damit verbundene Unsicherheit geben die Hochschulleitungen an die Beschäftigten weiter - in Form von Zeitverträgen mit immer kürzeren Laufzeiten. Bund und Länder sollten stattdessen mit der Finanzierung von 50.000 zusätzlichen Dauerstellen eine Entfristungsoffensive starten. So werden Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen stabilisiert sowie Kontinuität und Qualität in Forschung und Lehre gesichert", betonte der GEW-Vize.

Weiter schlug Keller Bund und Ländern vor, die im Zuge der Föderalismusreform 2006 gestrichene Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder einzuführen. "Schon jetzt hat sich an den Hochschulen ein Sanierungs- und Investitionsstau in Höhe von fast 50 Milliarden Euro gebildet. Die Lage wird sich dramatisch verschärfen, wenn 2020 die Kompensationsmittel entfallen, die der Bund den Ländern übergangsweise für den Hochschulbau gewährt. Die Politik muss jetzt gegensteuern und den Weg für die überfällige Sanierung und Modernisierung maroder Hochschulbauten frei machen", sagte der GEW-Hochschulexperte.


Info:
Das öffentliche Fachgespräch zum Thema "Entwicklung und Perspektiven des Hochschul- und Wissenschaftssystems unter besonderer Berücksichtigung von Art. 91 b Grundgesetz" findet heute ab 9:30 Uhr im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages statt.


Weitere Informationen:
http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a18/fg-hochschul-wissenschaftssystem/489402

Die Anhörung wird voraussichtlich als Livestream im Parlamentsfernsehen des Bundestags übertragen.

Die schriftliche Stellungnahme von Andreas Keller zum Fachgespräch kann hier abgerufen werden:
https://www.gew.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/hv/Hochschule_und_Forschung/Positionspapier/2017-01-25_BT-Fachgespraech_Art_91b_Stellungnahme_GEW.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Januar 2017
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.
Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2017

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