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MELDUNG/254: Eingeschränkter Zugang zu Bildungsdaten - Verpasste Chancen für Deutschlands Nachwuchs (idw)


Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), RatSWD - 12.05.2016

Eingeschränkter Zugang zu Bildungsdaten: Verpasste Chancen für Deutschlands Nachwuchs


Erfolge der Bildungssysteme der Bundesländer sollten transparenter kommuniziert werden. Die systematische Bereitstellung von Daten zu den Erfolgen unterschiedlicher Ansätze und Konzepte der Bildungspolitik der Länder kann zur Verbesserung der Qualität und Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems beitragen. Dies ist das Ergebnis des am 28. April 2016 vom wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichten Gutachtens "Mehr Transparenz in der Bildungspolitik".
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) unterstützt die Empfehlung, aussagekräftige Daten systematisch bereit zu stellen.


Das föderale System in Deutschland bietet die Möglichkeit, aus der Erprobung unterschiedlicher Politikmaßnahmen im Bildungssystem über die Bundesländergrenzen hinaus zu lernen, so die Vorsitzende des RatSWD, Prof. Riphahn, die federführend an dem Bericht beteiligt war.

Bildung ist der Schlüssel für eine erfolgreich funktionierende und demokratische Gesellschaft. Aber Bildung ist ebenso zentral für die individuelle Entwicklung und für die Chancen am Arbeitsmarkt; Bildung ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Integration von Migrantinnen und Migranten. Zu diesem Ergebnis kommt auch der letzte Woche veröffentlichte "Datenreport 2016 - ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland". Auch im internationalen Vergleich ist Bildung oft der Vorbote von Entwicklung und Prosperität.

Der wissenschaftliche Beirat des BMWi empfiehlt den Ländern einen transparenteren Umgang mit Informationen zu den Erfolgen ihrer Bildungspolitik. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Schülerkerndatensätzen im Rahmen der Datenschutzvorgaben. Auch die uneingeschränkte Verwendbarkeit von Bundeslandindikatoren in allen verfügbaren Datensätzen inklusive der IQB-Ländervergleiche und dem Nationalen Bildungspanel (NEPS) würde zur Verbesserung der Transparenz beitragen.

Auch der RatSWD engagiert sich für einen besseren Zugang zu Bildungsdaten auf Länderebene -insbesondere für die Bereitstellung von Schülerkerndatensätzen durch die einzelnen Bundesländer.

Die bundesweite Einführung des Schülerkerndatensatzes wurde bereits 2003 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen. Bis heute wurde jedoch nur in wenigen Bundesländern mit der Umsetzung begonnen und die Daten werden für die Forschung in der Regel nicht zur Verfügung gestellt.

Die im Schülerkerndatensatz erfassten anonymisierten und länderübergreifend einheitlichen Daten ermöglichen den länderübergreifenden Vergleich von bildungspolitischen Maßnahmen. Der RatSWD setzt sich im Austausch mit den verantwortlichen Akteuren dafür ein, die Bundesländer bei der Etablierung entsprechender Infrastrukturen und bei der erforderlichen Umstellung der Datenaufbereitung zu unterstützen.

Das vollständige Gutachten "Mehr Transparenz in der Bildungspolitik":
http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=765102.htm


Der Rat für Sozial-und Wirtschaftsdaten (RatSWD) ist ein unabhängiges Gremium von empirisch arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, Hochschulen und anderen Einrichtungen unabhängiger wissenschaftlicher Forschung sowie von Vertreterinnen und Vertretern wichtiger Datenproduzenten. Er wurde 2004 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Zielsetzung eingerichtet, die Forschungsdateninfrastruktur für die empirische Forschung nachhaltig zu verbessern und somit zu ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.
www.ratswd.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution932

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD), RatSWD, 12.05.2016
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2016

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