Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → BILDUNG

REDE/063: Schavan zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, 23.03.11 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vor dem Deutschen Bundestag am 23. März 2011 in Berlin:


Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Gesetzentwurf, den die Präsidentin angekündigt hat und der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf Integration und eine zentrale Maßnahme in Bezug auf das Thema Fachkräftebedarf, über das wir immer wieder diskutieren.

Worum geht es? Was ist neu? Viele von uns kennen einzelne Fälle, in denen die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses viele Behörden beschäftigt, lange dauert, ergebnislos bleibt oder in denen über die Anerkennung in dem einen Bundesland anders entschieden wird als in dem anderen.

Deshalb - das ist neu - enthält das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Prüfung von beruflichen Auslandsqualifikationen. Neu ist, dass das Verfahren der Prüfung, soweit alle Unterlagen vorliegen, in einem Zeitraum von drei Monaten abgeschlossen sein muss. Abgeschlossen werden kann es nicht einfach mit einem Ja oder Nein, sondern erforderlich ist ein Hinweis darauf, welche Qualifikationen vorhanden sind und welche zusätzlichen erbracht werden müssen, um eine Anerkennung zu bekommen. Neu ist auch, dass die Kriterien, anhand derer sich die Frage "Anerkennung, ja oder nein?" entscheidet, für Deutschland insgesamt gelten.

Das Gesetz besteht aus Artikel eins - das ist das eigentliche Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - und 60 weiteren Artikeln, die Änderungen von 60 Berufsgesetzen und entsprechenden Verordnungen beinhalten. Ich sage das, weil manche mit Recht gefragt haben, warum es eigentlich so lange gedauert hat, von Dezember 2009, als die Eckpunkte vorlagen, bis März 2011. In diesem Prozess ging es darum, 60 Berufsgesetze zu verändern, und einen Konsens herzustellen, wie hier künftig verfahren wird. Zudem mussten auch die Schritte der Umsetzung, die jetzt anstehen, mit bedacht werden.

Wir werden eine bundesweite Hotline einrichten, sodass jeder, der ein Anerkennungsverfahren anstrebt, unter einer Nummer die Information bekommt, wo und wie das möglich ist. Auf der Ebene der Kammern gibt es Vorbereitungen für die Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen, sodass nicht jede Kammer die Entsprechenden Entscheidungsgrundlagen vorhalten muss. Die Industrie- und Handelskammer plant zum Beispiel eine zentrale Stelle, wenn ich es richtig sehe, in Nürnberg.

Betroffen von dem Gesetz sind in Deutschland nach jetziger Prognose 285.000 Bürgerinnen und Bürger. Die Aufschlüsselung dieser Gruppe ergibt, dass es sich zum größten Teil - bei rund 250.000 - um Personen handelt, die über eine Lehre oder einen sonstigen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen. Ungefähr 23.000 Personen verfügen über einen Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss und rund 16.000 Personen über einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss. Das zeigt zugleich, dass die Personen mit einem Fachhochschul- oder Hochschulabschluss eher eine Minderheit sind.

Geregelt sind im Gesetz rund 500 Berufe, darunter - das ist die größte Gruppe - die 350 Ausbildungsberufe. Es gibt jedoch auch Berufe, die auf der Ebene der Länder geregelt werden. Deshalb sind auch die 16 Länder in diesen Prozess mit einbezogen. Dazu gehören zum Beispiel die Lehrer. Ich habe es heute Morgen schon gesagt: Es besteht jetzt die Hoffnung, dass vielleicht nicht nur diejenigen, die im Ausland einen Abschluss erworben haben, in Deutschland diesen anerkannt bekommen, sondern dass auch die 16 Bundesländer untereinander ihre Lehrerabschlussprüfungen anerkennen, sodass die Lehrerinnen und Lehrer überall in Deutschland lehren können.

Das sind Nebeneffekte, die ich jetzt einmal nennen wollte.

Angesprochen sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, die woanders ihren Abschluss gemacht haben, sondern selbstverständlich auch Deutsche, die woanders ihren Abschluss gemacht haben, und in Zukunft wollen wir natürlich auch diejenigen ansprechen, die interessiert daran sind, nach Deutschland zu kommen und in ihrem Beruf zu arbeiten. Vom Ausland aus kann ein Antrag ebenso gestellt werden wie in Deutschland selbst.

Die Neuigkeiten sind also: Rechtsanspruch auf Prüfung der Anerkennung, klare Angaben über die Dauer der Bearbeitung, gleiche beziehungsweise vergleichbare Kriterien in ganz Deutschland und schließlich eine sehr viel klarere Form, in der eine Beantragung erfolgen kann. Das beginnt schon mit der Hotline, die unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes eingerichtet wird.

So weit zu den wichtigsten Informationen zum heute verabschiedeten Gesetzentwurf.


*


Quelle:
Bulletin Nr. 31-3 vom 23.03.2011
Rede der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Annette Schavan, zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen
vor dem Deutschen Bundestag am 23. März 2011 in Berlin
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-0
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2011