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UNIVERSITÄT/2367: Hamburg - Stellungnahmen zum Ausscheiden der Präsidentin (Uni HH)


Universität Hamburg - 3. Juli 2009

Stellungnahme des Hochschulrats zum Ausscheiden der Präsidentin Prof. Monika Auweter-Kurtz


Die Präsidentin der Universität Hamburg, Frau Prof. Monika Auweter-Kurtz, und die Senatorin der Behörde für Wissenschaft und Forschung, Frau Dr. Herlind Gundelach, haben einen Auflösungsvertrag geschlossen, der mit Ablauf des 8. Juli 2009 wirksam wird.

Die vorübergehende Leitung der Universität liegt damit in den Händen der Vizepräsidentin Frau Prof. Gabriele Löschper, die dieses Amt turnusgemäß am 1. Juli angetreten hat.

Der Hochschulrat hat mit Bedauern und Respekt das Ausscheiden der Präsidentin zur Kenntnis genommen und dankt ihr sehr für den großen persönlichen Einsatz im Interesse der Universität.

Frau Prof. Auweter-Kurtz hat in ihrer Zeit als Präsidentin Entscheidendes dazu beigetragen, die Universität Hamburg zu stärken und im internationalen Wettbewerb besser zu positionieren. Eine breite Mehrheit der Universität hat an diesem Gestaltungsprozess intensiv mitgearbeitet. Die strategische Neuausrichtung manifestiert sich dabei auch in einem richtungsweisenden Struktur- und Entwicklungsplan der Universität, der sich aktuell in der Endabstimmung befindet.

Im Laufe dieses Prozesses hat sich aber auch eine Vielzahl von komplexen Problemen angehäuft. Der Hochschulrat bedauert, dass diese Probleme einzig der Präsidentin angelastet wurden und dass die damit verbundene Diskussion nicht inhaltlich und vor allem öffentlich geführt wurde.

Vor dem Hintergrund der Kritik und den Aufrufen zur Abwahl der Präsidentin hat der Hochschulrat in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit allen Mitgliedern des Präsidiums, den Dekanen und den Statusgruppen im Hochschulsenat sowie den Initiatoren des Aufrufs zur Abwahl geführt, um die unterschiedlichen Sichtweisen kennenzulernen und Lösungswege für die vielschichtigen Probleme auszuloten.

Bei seinen Gesprächen hat der Hochschulrat den klaren Eindruck bekommen, dass eine breite Mehrheit der Universität den eingeschlagenen Weg mit voller Überzeugung mitgeht. Auch aus Sicht des Hochschulrats kann es kein Zurück hinter das Erreichte geben, andererseits müssen die dabei erkannten Probleme in naher Zukunft gelöst werden.

In den Diskussionen wurde aber auch immer wieder die Notwendigkeit für einen personellen Neuanfang unterstrichen. Der Hochschulrat dankt der Präsidentin deshalb für den schwierigen, aber konsequenten Schritt eines Ausscheidens.

Mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen ist es wichtig, möglichst schnell einen Neuanfang zu schaffen, der auf dem Erreichten aufbaut und die Universität weiterführt.

Der Hochschulrat wird sich bei diesem Prozess satzungsgemäß und aus großer Überzeugung weiter engagieren. Hochschulrat und Hochschulsenat werden deshalb möglichst bald eine Findungskommission für einen neuen Präsidenten oder Präsidentin benennen.


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Erklärung der Universitätsleitung

Anlässlich des Ausscheidens von Prof. Dr.-Ing. habil. Monika Auweter-Kurtz aus dem Amt der Präsidentin erklären das Präsidium der Universität Hamburg und die Dekane der Fakultät für Rechtswissenschaft, der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft, der Fakultät für Geisteswissenschaften und der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften:

1. Die Universität ist uneingeschränkt handlungsfähig. Nach dem Rücktritt der Präsidentin liegt die Leitung der Universität weiterhin beim Präsidium - jetzt bestehend aus den Vizepräsidenten, der Vizepräsidentin und der Kanzlerin (bis ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin sein/ihr Amt antritt). Die erweiterte Hochschulleitung in Form der Universitätskammer (Präsidium und Dekaninnen und Dekane der Fakultäten) ist bereit und in der Lage, die Verantwortung für die Leitung der Universität gemeinsam in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auszuüben.

2. Die Zuständigkeiten werden wie bisher wahrgenommen. Die Aufgaben der Präsidentin werden bis zur Klärung der Nachfolge gemäß der Vertretungsregelung des Präsidiums turnusmäßig von den Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin wahrgenommen.

3. Wir bekennen uns zum Reformprozess der Universität. Präsidium und Dekanate tragen den bereits begonnenen und gemeinsamen entwickelten Reformkurs geschlossen weiter und werden diesen entschieden fortsetzen. Wir stehen insbesondere hinter dem gemeinsam erarbeiteten Struktur- und Entwicklungsplan (STEP). Wir bitten den Hochschulsenat um eine positive Stellungnahme zum STEP in seiner Sitzung vom 9. Juli 2009 und den Hochschulrat um eine baldige Genehmigung.

4. Die im Struktur- und Entwicklungsplan formulierten Ziele und Maßnahmen zeichnen den weiteren Reformprozess der Universität vor. Wir halten an den bereits erreichten Zielen und Reformbausteinen fest und führen die bereits begonnenen Reform- und Entwicklungsprojekte gemeinsam fort.

5. Wir bekennen uns zu einer transparenten, kommunikationsorientierten Vorgehensweise in der Weiterentwicklung der Universität. Die Geschwindigkeit, mit der die begonnenen Vorhaben fortgeführt werden, soll unter Berücksichtigung unser aller Belastungssituation in der Universität und vor dem Hintergrund der Anforderungen des Gesetzgebers bzw. des Senats kritisch überprüft werden.

6. Wir bitten alle Angehörigen der Universität - Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende sowie das Technische und Verwaltungspersonal - um konstruktive Zusammenarbeit und ein gemeinsames Engagement bei der Fortentwicklung unserer Universität.

7. Die Angehörigen der Universität müssen jetzt zu einem von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Diskurs beitragen. Gemeinsames Ziel sollte eine Institution sein, die sich modernen Entwicklungen in offener Weise stellt, sich hohen Leistungsstandards in Forschung und Lehre verpflichtet fühlt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne an der Universität arbeiten und sich mit ihr identifizieren.

8. Wir unterstützen aktiv eine baldige und zügige Evaluierung des HmbHG. Unabhängig davon werden wir sobald wie möglich eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Dekanaten und die Institutionalisierung der Universitätskammer schließen. Bei aller in der Vergangenheit an der Präsidentin laut gewordenen Kritik erkennen wir ihre Verdienste für die Universität Hamburg an und zollen ihr Respekt für ihre in Verantwortung für die Universität getroffene Entscheidung.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Juli 2009
Universität Hamburg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2009