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WEITERBILDUNG/130: Lückenhafte Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland - Förderung für teure Maßnahmen fehlt (idw)


Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) - 10.01.2017

FiBS: Lückenhafte Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland - Förderung für teure Maßnahmen fehlt


Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren etliche Programme zur Förderung der Weiterbildung von Individuen und in Betrieben aufgelegt. Die Zahl der Geförderten bleibt aber trotz des Fachkräftebedarfs eher gering. Die Förderung ist vor allem vom Bundesland abhängig. Mittel für qualifizierende Maßnahmen, die die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig stärken, fehlen, wie das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie in einer aktuellen Studie feststellt.


In der jüngsten Studie des Berliner Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) werden die Förderregelungen zur Weiterbildungsfinanzierung erstmals systemisch analysiert, die Daten zur Anzahl der Geförderten in verschiedenen Programmen zusammengefasst und Ansätze für eine geeignete Weiterbildungsfinanzierung entwickelt. Die Ergebnisse überraschen angesichts des Bedarfs an möglichst gut qualifizierten Erwerbstätigen.

Insgesamt gab es im Jahr 2015 rund 25 Programme von Bund und Ländern, um Individuen und Betriebe bei der Weiterbildung zu unterstützen. Fasst man die Zahl der durch diese Zuschussregelungen, wie etwa die Bildungsprämie oder auch die Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz etc., geförderten Personen zusammen, dann waren dies in einzelnen Jahren des letzten Jahrzehnts bis zu 150.000 Personen, teilweise auch deutlich weniger. Die Summe der Personen, die über diese Fördermittel in ihrer beruflichen Qualifikation unterstützt wurden, liegt jedoch unter den Zahlen für Personen und Betriebe, die durch Steuerfreibeträge und das Meister-BAföG erreicht werden; allein vom Meister-BAföG profitieren über 170.000 Menschen. Über die Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2015 insgesamt rund 230.000 gefördert, wenn die verschiedenen Programme zusammengerechnet werden.

"Fasst man die Zahl der durch all diese Regelungen geförderten Personen zusammen, dann entspricht dies nicht einmal drei Prozent der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren," stellt Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS, die Ergebnisse der Studie fest. "Abgesehen von einigen wenigen Gruppen, die bundesweit gefördert werden, ist es vom Zufall des Wohnortes abhängig, ob es eine Zuschussförderung für die Weiterbildung gibt oder nicht." Die Förderung ist zudem, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, auf Beträge von bis zu 500 Euro begrenzt. Für teure Weiterbildungen gibt es bundesweit neben dem Meister-BAföG nur Steuerfreibeträge für Fortbildungsmaßnahmen.

"Diese Lücke bei der Förderung von beruflich qualifizierenden Weiterbildungen muss dringend geschlossen werden," fordert Dohmen. "Sie werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer wichtiger werden, sei es, weil sich Menschen spezialisieren, höher qualifizieren oder umorientieren wollen. Die hohe Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit machen dies unvermeidlich. Viele Berufe sind derart anstrengend, dass man sie kein ganzes Berufsleben ausüben kann, sondern zwischendurch einen neuen Beruf erlernen muss. In diesem Fall darf die Finanzierung einer Weiterbildung nicht daran scheitern, ob der Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit dies gutheißt oder nicht. Auch Personen ohne Schul- oder Berufsabschluss müssen hier unabhängiger von der Bundesagentur für Arbeit werden, wenn sie einen Abschluss nachholen wollen."

In der Studie werden daher verschiedene Ansätze für die Finanzierung von Weiterbildungen entwickelt, die zwar für den Staat nicht kostenneutral sind, aber essentiell, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbstätigen auf Dauer zu verbessern.

Es werden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Weiterbildungsfinanzierung vorgestellt. Einerseits muss die bestehende steuerliche Förderung durch einen uneingeschränkten Zuschuss ergänzt werden. Dieser sollte mit der Steuererleichterung der Besserverdienenden vergleichbar sein, um zu vermeiden, dass Personen mit einem geringeren Einkommen nicht einen höheren Anteil der Kosten selbst finanzieren müssen als diejenigen mit einem höheren Einkommen. "Von 1.000 Euro Weiterbildungsausgaben tragen Spitzenverdiener nur 550 Euro selbst, Geringverdiener aber 850 oder gar die ganzen 1.000 Euro. Das ist schlicht ungerecht," meint der Bildungsökonom. Viele Personen, etwa in Gesundheitsberufen, verdienen nicht üppig, müssen sich aber permanent weiterbilden und bekommen dafür kaum staatliche Unterstützung. Andererseits müssen nach Ansicht des Bildungsökonomen unbedingt Weiterbildungskredite zu günstigen Konditionen zur Verfügung stehen, wie sie im Konzept der Bildungsprämie vorgesehen waren, die das FiBS bereits vor zehn Jahren entwickelt hat . Ein naheliegender Anbieter für ein solches Darlehen wäre die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Alternative Kredite könnten hier von Arbeitgebern angeboten werden. Wenn sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ihre Weiterbildung zu fördern, erhöht das nicht nur ihre Attraktivität als Arbeitgeber, sondern sie gehen auch kein Risiko ein, falls der Arbeitnehmer das Unternehmen nach der Weiterbildung verlässt. "Heute hat der Arbeitgeber zwei Optionen: Entweder beteiligt er sich nicht an den Kosten der Weiterbildung und riskiert, dass sich Mitarbeiter nicht hinreichend unterstützt fühlen, oder er trägt die Kosten und riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der Mitarbeiter nach erfolgreicher Weiterbildung kündigt," so Dohmen. "Hat er allerdings ein zinsgünstiges Darlehen vom Arbeitgeber erhalten, dann hat ihn der Arbeitgeber bei der Weiterbildung unterstützt und damit zugleich seine Attraktivität als Arbeitgeber erhöht. Bleibt der Mitarbeiter, dann kann der Arbeitgeber das Darlehen in einen Zuschuss umwandeln und so die Kosten der Weiterbildung für die eigenen Mitarbeiter übernehmen. Geht der Mitarbeiter, dann hat er die Kosten der Weiterbildung zwar selbst getragen, wird den bisherigen Arbeitgeber aber immer noch als unterstützend wahrnehmen."

Auch die Bundesländer oder Kommunen könnten einen solchen Darlehensfonds einrichten, durch den Weiterbildungswillige aus dem jeweiligen Land die Weiterbildung finanzieren können. Dies kann, wie bei den Unternehmen, zur Attraktivität von Standorten, auch jenseits der Großstädte und Metropolregionen, beitragen und sorgt zudem für den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs.

Ferner kommt ein privates Darlehensangebot in Betracht. "Das FiBS entwickelt und prüft derzeit, ob ein solches Darlehen eine realistische Variante sein und eine Chance auf Umsetzung haben könnte," so Dohmen. "Eine wichtige Rolle spielen dabei ausreichende Risikoabsicherungen, um das Zinsniveau auf einem vertretbaren Niveau zu halten. Das wird sicherlich nicht ganz einfach, aber vielleicht gibt es hier auch europäische Optionen."

Das FiBS ist eine private Forschungs- und Beratungseinrichtung sowie ein führender Think Tank zum Thema Bildungsfinanzierung in Deutschland und Europa.


Dohmen, Dieter, Finanzierung beruflicher und betrieblicher Weiterbildung, Kurzfassung einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung, FiBS-Forum Nr. 59, Berlin 2016


Weitere Informationen unter:
http://www.fibs.eu/de/sites/_wgData/FiBS-Forum_059_Weiterbildungsfinanzierung_final.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution674

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS),
Birgitt A. Cleuvers, 10.01.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2017

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