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MELDUNG/268: Gründungsübereinkommen zum Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 91 vom 28.03.12

Bundesregierung tritt Gründungsübereinkommen zum Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt bei



Das Bundeskabinett hat heute [28.3.12] den von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegten Gesetzentwurf zum Gründungsübereinkommen des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt beschlossen. Der Fonds ist eine unabhängige Organisation nach internationalem Recht und wird in Bonn seinen Sitz aufbauen.

Ziel des weltweit tätigen Fonds ist es, pflanzengenetische Ressourcen der Nutzpflanzen dauerhaft zu erhalten, um die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Landwirtschaft zu gewährleisten. Im Jahr 2008 hat der Fonds auf Spitzbergen die Weltsaatgutbank gegründet, in der aktuell 760.000 Muster aus aller Welt als Sicherheitsnetz lagern.

Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung einer großen Nutzpflanzenvielfalt ist ein wichtiger Baustein der Politik der Bundesregierung für eine nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Dabei kommt der Arbeit des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt eine große Bedeutung zu. Mit seinem Engagement für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bildet er außerdem ein wesentliches Element des von Deutschland mit initiierten "Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft". In Anerkennung dieser Bedeutung hat Deutschland zehn Millionen US-Dollar zum Stiftungskapital beigetragen.

Mit der Ansiedlung des Fonds hat die Stadt Bonn eine neue internationale Organisation gewonnen und damit ihre Bedeutung als Zentrum für nachhaltige Politik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft weiter gestärkt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 91 vom 28.03.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2012