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MELDUNG/379: Bundesministerium will Förderung der Nutzpflanzenvielfalt weiterhin unterstützen (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 16 vom 17.01.14

Flachsbarth: "Mit dem Internationalen Saatgutvertrag stärken wir die nachhaltige Landwirtschaft weltweit"



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will die Förderung der Nutzpflanzenvielfalt durch den Internationalen Saatgutvertrag weiterhin kräftig unterstützen.


Das betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsminister, Dr. Maria Flachsbarth, auf einer Sitzung des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR) am Rande des "Global Forum for Food and Agriculture" (GFFA) am Freitag in Berlin.

Dort gab der Sekretär des Vertrags, Dr. Shakeel Bhatti, bekannt, dass im Projektfonds des Vertrags für die dritte Ausschreibung 15 Millionen USD zur Verfügung stehen. Damit sollen wiederum die Bäuerinnen und Bauern in Entwicklungsländern vor Ort bei der Erhaltung und Anpassung ihrer Nutzpflanzen für die Hungerbekämpfung sowie an die Herausforderungen des Klimawandels unterstützt werden. "Der Fonds arbeitet bereits heute mit über 130 Organisationen in 34 Ländern zusammen. Diese Ausschreibung wird sich auf die Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an den Klimawandel konzentrieren. Darüber hinaus werden aber auch der Wissens- und Technologietransfer an Bedeutung gewinnen", sagte Bhatti.

Mit Mitteln aus Deutschland werden aktuell vor allem Kleinbauern in Trockengebieten Kenias und Namibias unterstützt. Die Verfügbarkeit von Nutzpflanzen bedeutet aber nicht nur, dass die Arten als solche erhalten bleiben. Auch der Zugang zu ihnen muss verbessert werden. Das wichtigste Instrument dazu ist das multilaterale System des Internationalen Saatgutvertrages. Damit wurde eine weltweite virtuelle Genbank geschaffen, die den Forschern und Züchtern hilft, unsere Nutzpflanzen an die sich immer schneller ändernden Umweltbedingungen anzupassen. "Diese virtuelle Genbank enthält heute über eine halbe Million Pflanzen und sie wächst beständig weiter. Allein Deutschland hat mehr als 100.000 gut dokumentierte Pflanzenmuster eingebracht. Darunter mit dem Projekt "Sorten für die Vielfalt" auch leistungsstarke Pflanzensorten der privaten deutschen Züchter. Diese Pflanzen stehen nun weltweit als Ausgangsmaterial für die Züchtung vor Ort zur Verfügung. Damit stärken wir die Landwirtschaft auch in klimatisch schwierigen Regionen", betonte Flachsbarth.

Hintergrundinformationen ITPGR

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR), wie der Saatgutvertrag offiziell heißt, ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Abkommen zur Umsetzung der Vereinbarungen der Konvention über die Biologische Vielfalt. Der Vertrag trat im Jahr 2004 in Kraft und hat bis heute 131 Vertragsstaaten. Die Vertragsstaaten des ITPGR verpflichten sich, pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft langfristig zu erhalten und nachhaltig zu nutzen; sie verpflichten sich zudem bei ihren Erhaltungsbemühungen zur gegenseitigen Unterstützung und internationalen Zusammenarbeit. Ein zentrales Element des ITPGR ist sein Multilaterales System, aus dem pflanzengenetische Ressourcen unter erleichterten Bedingungen mit Hilfe einer einheitlichen Vereinbarung für die Nutzung verfügbar gemacht werden. Über diese Vereinbarungen sollen auch obligatorische oder freiwillige Zahlungen in den Fonds zum Vorteilsausgleich des Vertrags fließen. Ferner erkennt der ITPGR Rechte der Bauern und deren Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung pflanzengenetischer Ressourcen an.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16 vom 17.01.14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2014