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MELDUNG/686: Nutri-Score-Kennzeichnung in Brüssel zur Notifizierung (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 48 vom 10.03.2020

Nutri-Score-Kennzeichnung in Brüssel zur Notifizierung

Bundesernährungsministerium stellt zudem deutsche Übersetzungen für Dokumente zum Registrierungsverfahren zur Verfügung


Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat Ende September 2019 entschieden, als erweitertes Nährwertkennzeichen für Deutschland den Nutri-Score einzuführen. Auf diesem Weg ist ein wichtiger Schritt nun gemacht: Das Ministerium hat die entsprechende Verordnung an die Europäischen Kommission zur Notifizierung gegeben. Sie soll die Verwendung des Kennzeichens für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ermöglichen. Das europäische Notifizierungsverfahren wird voraussichtlich sechs Monate dauern. Anschließend wird die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet. Sie soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht dabei nur als eine staatliche Empfehlung möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien oder das Batterie-Modell in Italien.

Gleichzeitig hat das Bundesministerium auf seiner Internetseite als Hilfestellung für die Wirtschaft deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht. Die Übersetzungen erleichtern es insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft, sich frühzeitig auf die Einführung des Nutri-Score vorzubereiten und an dem System teilzunehmen.



Die Übersetzungen sind unter folgendem Link aufrufbar:
http://bmel.de/goto?id=13772974


Hintergrund:

Der Nutri-Score ermöglicht es, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwertes zu vergleichen. Die Platzierung auf der Vorderseite der Verpackung ermöglicht es, diese Unterscheidung bereits auf den ersten Blick vorzunehmen.

Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. Der Nutri-Score gibt einen Anhaltspunkt dafür, wie die tägliche Lebensmittelauswahl zusammengesetzt sein sollte: Je besser der Nutri-Score, desto mehr kann das Lebensmittel zur täglichen Nahrung beitragen, während Lebensmittel mit einem ungünstigeren Nutri-Score nur in Maßen verzehrt werden sollten. Der Nutri-Score sagt jedoch nichts darüber aus, ob ein Lebensmittel gesund oder ungesund ist, da nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 48 vom 10.03.2020
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2020

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