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FISCHEREI/223: Tagung der Internationalen Walfangorganisation (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 144 vom 26. Juni 2009

Tagung der Internationalen Walfangorganisation erfolgreich beendet


Die 61. Tagung der "Internationalen Walfang-Kommission" (IWC) ging gestern abend auf der Atlantikinsel Madeira zu Ende. Innerhalb der IWC stehen sich seit Jahren Walschützer wie Deutschland und Walfänger wie Japan und Norwegen unerbittlich gegenüber. Seit einem Jahr bemüht sich eine kleine Arbeitsgruppe, zu der auch Deutschland gehört, Vorschläge zur Überbrückung der Gegensätze auszuarbeiten. Die IWC beschloss, diesen Reformprozess fortzusetzen.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Gert Lindemann, der die deutsche Delegation leitet, begrüßt diesen Entschluss: "Wir wollen, dass nicht nur der Walfang, sondern auch alle anderen Wale betreffenden Probleme, wie z.B. Zusammenstöße von Walen mit Schiffen und Beifänge in der Fischerei, unter das Dach der IWC gestellt werden. Einige überholte Regelungen, wie z.B. die zum wissenschaftlichen Walfang, müssen dringend abgeschafft werden. Deshalb müssen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Deutschland trägt dazu sowohl personell in Sitzungen als auch wissenschaftlich, wie z.B. in der Antarktisforschung, bei."

Die schwierige Frage, ob den Inuits in Grönland eine Fangquote von 10 Buckelwalen eingeräumt werden kann, wurde nicht entschieden. Aus deutscher Sicht fehlt es weiterhin an einer vollständig nachvollziehbaren Begründung für den zusätzlichen Bedarf. Grönland schöpft derzeit seine Fangquote nicht aus. Ferner haben wir Zweifel, ob die bisherige unvollständige Verwertung der erlegten Wale nicht als Indiz dafür gewertet werden muss, dass es keinen zusätzlichen Bedarf gibt. Auf einem wissenschaftlichen Workshop soll deshalb im nächsten Schritt geklärt werden, ob die vorliegenden Daten ausreichen, um einen so weitreichenden Schritt wie die Aufnahme der Jagd auf eine weitere geschützte Tierart zu rechtfertigen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 144 vom 26.06.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2009